Deutsche Tageszeitung - Anklage gegen mutmaßlichen Täter in Missbrauchsfall von Edenkoben erhoben

Anklage gegen mutmaßlichen Täter in Missbrauchsfall von Edenkoben erhoben


Anklage gegen mutmaßlichen Täter in Missbrauchsfall von Edenkoben erhoben
Anklage gegen mutmaßlichen Täter in Missbrauchsfall von Edenkoben erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der mutmaßlichen Entführung und des sexuellen Missbrauchs einer Zehnjährigen im rheinland-pfälzischen Edenkoben hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage gegen einen 62 Jahre alten Mann erhoben. Sie wirft ihm nach Angaben vom Montag vor, das Kind im September auf dem Schulweg in sein Auto gezerrt und es später missbraucht zu haben. Außerdem werden ihm Verstöße gegen die Führungsaufsicht zur Last gelegt.

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Der Mann ist "erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestraft", wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Die Anklagebehörde holte ein Sachverständigengutachten ein. Auf dessen Grundlage gehe sie nun davon aus, dass der 62-jährige gefährlich für die Allgemeinheit sei, hieß es. Daher strebe sie nicht nur eine Haftstrafe für ihn an, sondern auch eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Auf seiner Flucht vor der Polizei soll er "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gefahren sein und ein anderes Auto gerammt haben. Dabei seien die Fahrerin des anderen Autos und ein Radfahrer, der durch den Luftzug das Gleichgewicht verlor und hinfiel, leicht verletzt worden.

Der 62-Jährige war laut Mitteilung erst Mitte Juli nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Landgericht Frankenthal habe ihm zur Auflage gemacht, dass er sich bei einer therapeutischen Einrichtung melden solle.

Ein internetfähiges Handy sei ihm verboten worden. Außerdem habe er keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen und sich nicht in Edenkoben auf dem Schulgelände aufhalten dürfen.

Gegen diese Auflagen habe der Angeschuldigte aber verstoßen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie teilte auch mit, dass der Mann zugegeben habe, sich des Mädchens bemächtigt zu haben. Der 62-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Landau. Zuständig ist die Jugendschutzkammer, weil es sich bei dem mutmaßlichen Opfer um ein Kind handelt.

(V.Sørensen--DTZ)

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