Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in Bayern

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in Bayern


Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in Bayern
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Dienstag (13.30 Uhr) in Leipzig sein Urteil über den bayerischen Kreuzerlass. Seit 2018 soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen. Das war von Anfang an umstritten, selbst der Münchner Kardinal Reinhard Marx kritisierte damals das Vorgehen der Landesregierung. (Az. 10 C 3.22 u.a.)

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Vor Gericht zog der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG), der durch die verpflichtenden Kreuze das staatliche Neutralitätsgebot verletzt sieht. Zudem werde die christliche Religion gegenüber anderen Weltanschauungen bevorzugt, argumentiert er. Seine Klage scheiterte aber im Juni 2022 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Gegen das Urteil aus München legte der BFG Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, das es nun überprüft.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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