Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden

Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden


Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden
Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in 455 von 2256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und ging damit leicht über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die Teilwiederholung muss nun innerhalb von 60 Tagen stattfinden. (Az. 2 BvC 4/23)

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Der Unionsfraktion ging der Bundestagsbeschluss damals nicht weit genug. Sie wandte sich an das Verfassungsgericht, um zu erreichen, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in der Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden. Eine solche deutliche Ausweitung lehnte das Bundesverfassungsgericht aber ab, ebenso eine Wiederholung in ganz Berlin.

Wegen der Pannen wie etwa fehlender Stimmzettel oder zu lange geöffneter Wahlbüros hatte es mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl gegeben, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst. Letzmöglicher und wahrscheinlichster Termin für die teilweise Wahlwiederholung ist der 11. Februar.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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