Deutsche Tageszeitung - Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand

Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand


Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand
Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand / Foto: © AFP/Archiv

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Bestand. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen gegen die seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift zum Aufhängen von Kreuzen in Dienstgebäuden in Bayern zurück. Dem Urteil zufolge sind die Klagen gegen das Aufhängen der Kreuze unbegründet. Damit blieb die Revision gegen in Bayern ergangene Urteile erfolglos.

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Nach Auffassung der obersten deutschen Verwaltungsrichter ist die Vorschrift zum Aufhängen der Kreuze eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Deshalb würden keine Rechte der Kläger verletzt. Für den objektiven Betrachter stellten die Kreuze zwar ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar. Sie verletzten aber nicht die Kläger in ihrer vom Grundgesetz umfassten Freiheitsgewährleistung.

Auch das im Grundgesetz geregelte Diskrimininierungsverbot wegen des Glaubens werde nicht verletzt. Danach darf der Staat zwar nicht bestimmte Glaubensgemeinschaften privilegieren. Eine Bevorzugung christlicher Glaubensgemeinschaften habe der bayerische Verwaltungsgerichtshof als Vorinstanz aber in tatsächlicher Hinsicht gerade nicht festgestellt, sondern einen Werbeeffekt für die christlichen Glaubensgemeinschaften durch das Anbringen der Kreuze verneint.

Diese Einschätzung der bayerischen Richter war demnach für die Leipziger Richter bindend. Außerdem verlange der Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staats keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge, hieß es.

(V.Sørensen--DTZ)

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