Deutsche Tageszeitung - Union: Reform von Bundespolizeigesetz stellt Beamte unter Generalverdacht

Union: Reform von Bundespolizeigesetz stellt Beamte unter Generalverdacht


Union: Reform von Bundespolizeigesetz stellt Beamte unter Generalverdacht
Union: Reform von Bundespolizeigesetz stellt Beamte unter Generalverdacht / Foto: © AFP/Archiv

Die Union hat das von der Bundesregierung geplante neue Bundespolizeigesetz scharf kritisiert. "Die Pläne der Ampel für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sind unzeitgemäß und stellen die eigenen Polizeibeamten unter Generalverdacht", erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), am Mittwoch. Die Bundespolizei brauche moderne Befugnisse und Zuständigkeiten, mit denen sie auch im 21. Jahrhundert erfolgreiche Polizeiarbeit leisten kann.

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Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sollte am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Bei den technischen Kompetenzen bleibe die Ampel-Koalition weit hinter dem Notwendigen zurück, kritisierte Throm. Die Befugnisse zur Bekämpfung der Kriminalität Online und Offline würden den Anforderungen moderner Polizeiarbeit bei Weitem nicht gerecht.

"Im Gegenzug strotzt der Gesetzentwurf geradezu vor Misstrauen gegenüber unserer Polizei", ergänzte Throm. Es sei kein Geheimnis, dass für FDP und Grüne Datenschutz vor Opferschutz gehe. "Diese Gängelung unserer Sicherheitsbehörden erreicht unter der Ampel ein noch nie gekanntes Niveau."

Nichts anderes sei die neue Erfordernis, bei Personendurchsuchungen Quittungen für die Kontrollierten auszustellen. Der CDU-Politiker betonte: "Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Ampel-Regierung offensichtlich keine Priorität."

Das Bundeskabinett beriet am Mittwoch über die Gesetzesreform. Diese sieht unter anderem vor, dass von der Bundespolizei Kontrollierte künftig das Recht auf eine Quittung haben, in welcher auch der Grund der Durchsuchung aufgeführt ist. Die Reform ist laut Bundesinnenministerium notwendig, da das geltende Gesetz zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst wurde.

(O.Zhukova--DTZ)

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