Deutsche Tageszeitung - EuGH: Kein Widerrufsrecht bei Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung

EuGH: Kein Widerrufsrecht bei Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung


EuGH: Kein Widerrufsrecht bei Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung
EuGH: Kein Widerrufsrecht bei Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung / Foto: © AFP/Archiv

Wer als Verbraucher einen Auto-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abschließt, hat kein Widerrufsrecht. Anders sieht das bei Kreditverträgen aus, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Wer einen solchen abschließt und vorher nicht ausreichend über seine Rechte und Pflichten informiert wurde, kann demnach jederzeit vor Vertragserfüllung - normalerweise bis zur Fälligkeit der letzten Rückzahlungsrate - den Widerruf erklären. (Az. C-38/21 u.a.)

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Das Landgericht Ravensburg muss in mehreren Rechtsstreits von Verbrauchern mit entweder der BMW Bank, der Volkswagen Bank oder der Audi Bank entscheiden. Die Verbraucher schlossen entweder einen Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung ab oder einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Gebrauchtwagens. Sie erklärten ihren Widerruf jeweils mehrere Monate oder Jahre nach Vertragsabschluss.

Ihr Argument war, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen gar nicht erst zu laufen begonnen habe, weil sie bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert worden seien. Das Landgericht Ravensburg setzte die Verfahren aus und stellte dem EuGH Fragen.

Dieser erklärte nun, dass einem Verbraucher bei einem Leasingvertrag kein Widerrufsrecht zusteht, wenn er nach dem Vertrag nicht verpflichtet ist, das Fahrzeug am Ende der Leasingperiode zu kaufen. Für die konkreten Fälle ist weiter das Ravensburger Gericht zuständig. Es ist bei seinen Entscheidungen an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(A.Nikiforov--DTZ)

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