Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen

Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen


Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen
Bundesgerichtshof: Rückwärtsrangieren mit Anhänger gilt rechtlich als Ziehen / Foto: © AFP/Archiv

Das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger beim Rangieren gilt im rechtlichen Sinn als Ziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zu einem Verkehrsunfall in Niedersachsen. Danach stritten die Versicherung des Fahrzeugs mit der Versicherung des Anhängers darüber, wer wie viel zahlen musste. (Az. VI ZR 98/23)

Textgröße ändern:

Der Fahrer hatte im Jahr 2021 rückwärtsfahrend beim Rangieren ein anderes Auto beschädigt. Der Haftpflichtversicherer für sein Fahrzeug entschädigte den Besitzer des anderen Autos zunächst mit 930 Euro. Außerdem zog der Versicherer aber vor Gericht und verlangte von der Versicherung des Anhängers, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Vor dem Amtsgericht Hannover hatte die Versicherung des Fahrzeugs damit Erfolg. Dessen Urteil wurde aber in der Berufung vom Landgericht geändert, das die Klage abwies. Der BGH fand dabei nun keine Rechtsfehler.

Das Landgericht hatte argumentiert, dass durch den Anhänger keine "höhere Gefahr" entstanden sei als durch das Zugfahrzeug allein. Auch das Rückwärtsrangieren sei rechtlich als Ziehen zu bewerten und somit keine Erhöhung der Gefahr. Dem stimmte der BGH zu: Ob der Anhänger bei dem Unfall gezogen oder durch das Rangieren geschoben worden sei, sei nicht relevant.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: