Deutsche Tageszeitung - Nawalny-Verbündete in Russland zu neun Jahren Haft verurteilt

Nawalny-Verbündete in Russland zu neun Jahren Haft verurteilt


Nawalny-Verbündete in Russland zu neun Jahren Haft verurteilt
Nawalny-Verbündete in Russland zu neun Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Ein russisches Gericht hat eine Mitstreiterin des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny nach Angaben von Unterstützern wegen "Gründung einer extremistischen Organisation" zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt von Xenia Fadejewa kritisierte das am Freitag verkündete Urteil als "illegal, unbegründet und unfair". Der gesamte Prozess gegen die 31-Jährige habe "mit Justiz nichts zu tun", sagte Anwalt Semjon Wodnew in einem Online-Video.

Textgröße ändern:

Fadejewa ist eine Kommunalpolitikerin aus Tomsk. Sie leitete Nawalnys Team in der sibirischen Stadt, in welcher der Kreml-Kritiker im August 2020 bei einem Besuch vergiftet worden war. Kurz darauf wurde Fadejewa zusammen mit anderen Aktivisten in den Stadtrat von Tomsk gewählt - ein ungewöhnlicher Erfolg für die russische Opposition.

2021 wurden Nawalnys Organisationen von den Behörden als "extremistisch" eingestuft und verboten. Viele Verbündete Nawalnys verließen daraufhin das Land, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Fadejewa blieb hingegen in Russland und wurde im Dezember 2021 wegen des Vorwurfs der Organisation einer "extremistischen" Gruppe festgenommen. Der nun zuende gegangene Prozess gegen sie lief seit August.

Die von Nawalny gegründete Stiftung für Korruptionsbekämpfung erklärte, Fadejewa habe kein Verbrechen begangen. Sie sei "eine mutige Politikerin, die gegen Putins korruptes Regime" gekämpft habe, hieß es in einer Reaktion auf das Urteil im Onlinedienst X, vormals Twitter.

Moskau nutzt Gesetze zu "terroristischen" und "extremistischen" Organisationen, um Regierungskritiker zu langjährigen Haftstrafen zu verurteilen, darunter Nawalny selbst. Der Oppositionspolitiker organisierte über Jahre Proteste in Russland. Nach einem Giftanschlag im Jahr 2020, für den er den Kreml verantwortlich macht, war Nawalny monatelang in Deutschland behandelt worden. Im Januar 2021 kehrte er nach Russland zurück und wurde sofort verhaftet.

In diesem Jahr wurde Nawalnys Gefängnisstrafe auf 19 Jahre verlängert, vor Kurzem wurde er zudem in eine entlegene Strafkolonie in Russlands Polarregion verlegt.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: