Deutsche Tageszeitung - Berliner Behörden verbieten pro-palästinensische Kundgebung in Silvesternacht

Berliner Behörden verbieten pro-palästinensische Kundgebung in Silvesternacht


Berliner Behörden verbieten pro-palästinensische Kundgebung in Silvesternacht
Berliner Behörden verbieten pro-palästinensische Kundgebung in Silvesternacht / Foto: © AFP/Archiv

Die in Berlin für die Silvesternacht angemeldete pro-palästinensische Kundgebung ist von der Versammlungsbehörde verboten worden. Das teilte die Polizei am Samstagmittag mit. Es bestehe die unmittelbare Gefahr, "dass es bei der Versammlung zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten kommt", hieß es zur Begründung.

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Die Kundgebung war unter dem Motto "No Celebration during Genocide" (deutsch: "Keine Feiern während eines Völkermordes") für die Zeit von Silvester 22.30 Uhr bis Neujahr 01.00 Uhr angemeldet worden. Die Veranstalter werfen Israel vor, mit seinem Krieg gegen die radikalislamische Hamas im Gazastreifen einen "Völkermord" zu begehen, was Israel vehement zurückweist.

Gegen das Verbot der Kundgebung können Rechtsmittel eingelegt werden. Die angekündigte Veranstaltung war bereits im Vorfeld auf Kritik gestoßen. Dabei wurde auf die ohnehin starke Belastung für Polizei und Feuerwehr zu Silvester hingewiesen. Im vergangenen Jahr hatte es in Berlin massive Krawalle und Angriffe auf Sicherheitskräfte mit Pyrotechnik gegeben.

Mit dem militärischen Vorgehen im Gazastreifen reagiert Israel auf den Überfall der radikalislamischen Hamas auf israelisches Gebiet am 7. Oktober, bei dem mehr als tausend Menschen, vorwiegend Zivilistinnen und Zivilisten, teils brutal getötet und weitere verschleppt wurden. Im Gazastreifen wurden in Verbindung mit den israelischen Angriffen nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden seither mehr als 21.500 Menschen getötet, ebenfalls vorwiegend Zivilistinnen und Zivilisten.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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