Deutsche Tageszeitung - Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut

Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut


Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut
Bund sieht aktuell keinen Anlass für Aussetzung der Schuldenbremse wegen Flut / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung hat aktuell keine Pläne, wegen der Hochwasserkatastrophe in Norddeutschland die Schuldenbremse für dieses Jahr auszusetzen. Sie behalte sich einen solchen Schritt aber abhängig von der weiteren Entwicklung vor, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Wenn "ein Schadensereignis von nationalem Ausmaß mit hohen Schadenssummen" zu bewältigen wäre, "würde der Bund sich auch nicht vor seiner Verantwortung drücken", ergänzte Hebestreit. Dafür gebe es "bestehende Mechanismen".

Textgröße ändern:

Das heiße aber ausdrücklich nicht, dass der Bund aktuell zu einer Aussetzung der Schuldenbremse wegen des Hochwassers bereit wäre, betonte der Sprecher. Zunächst müsse der entstandene Schaden bilanziert werden - ein Ergebnis sei hier aber noch nicht absehbar: "Wenn dann eine so hohe Schadenssumme zusammenkommen sollte - was wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstellen -, dann kann auch der Bund handeln."

Das Grundgesetz setzt enge Grenzen für die Aussetzung der Schuldenbremse, welche die jährliche Neuverschuldung des Bunds begrenzt. Zulässig ist eine Aussetzung laut Grundgesetz "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen".

Forderungen nach mehr Kompetenzzuteilungen für den Bund beim Katastrophenschutz wies Hebestreit zum jetzigen Zeitpunkt zurück. Aktuell zeige sich, "dass der Katastrophenschutz sehr gut aufgestellt ist in dieser Situation", sagte der Sprecher.

Grundsätzlich sei es so, "dass der Katastrophenschutz Ländersache ist", ergänzte Hebestreit - und Anlass für eine Neuregelung sehe die Regierung bislang nicht. Die Zuständigkeit der Länder habe "viel mit den Gegebenheiten zu tun, mit den Kenntnissen vor Ort", sagte er. "Insofern ist auch die Frage der Ausstattung in einer ersten Linie erstmal Sache der Länder, und der Bund kann - und tut das auch - unterstützen."

Sollte die aktuelle Hochwassersituation aber Anlass geben, doch über eine Neuordnung der Zuständigkeiten nachzudenken, "dann würde man auch das sicherlich miteinander besprechen", sagte Hebestreit. Für eine solche Neuordnung müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: