Deutsche Tageszeitung - Ein Verdächtiger nach Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester in Berlin in Haft

Ein Verdächtiger nach Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester in Berlin in Haft


Ein Verdächtiger nach Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester in Berlin in Haft
Ein Verdächtiger nach Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester in Berlin in Haft / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Angriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht in Berlin sitzt ein Verdächtiger in Untersuchungshaft. Haftbefehle gegen zwei weitere Beschuldigte seien zudem erlassen, aber zugleich außer Vollzug gesetzt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Textgröße ändern:

Dem in Untersuchungshaft genommenen 22-Jährigen wird demnach vorgeworfen, unbefugt mit einer Schreckschusswaffe geschossen und Pyrotechnik benutzt zu haben. Er soll zudem einen Gegenstand, wobei es sich mutmaßlich um das Magazin der Schreckschusswaffe handelte, auf einen Polizisten geworfen haben. Der Beamte erlitt eine Platzwunde unter dem Auge.

Die Ermittler werfen dem 22-Jährigen einen Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Er sei bereits am Abend des 1. Januar in Untersuchungshaft, hieß es.

Trotz Erlass eines Haftbefehls vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont blieb demnach ein 17-Jähriger, der mit Pyrotechnik auf Polizisten geschossen haben soll. Ein Beamter wurde dabei getroffen, blieb allerdings im Dienst. Die Ermittler werfen dem Jugendlichen gefährliche Körperverletzung vor.

Ebenfalls von der Untersuchungshaft verschont blieb ein 23-Jähriger, der in Neukölln aus einer Gruppe von rund 20 vermummten Menschen heraus mit einer Schreckschusswaffe mindestens drei Mal auf Polizisten geschossen haben soll. Ein Beamter wurde verletzt. Gegen die Festnahme soll sich der 23-Jährige laut Polizei und Staatsanwaltschaft gewehrt haben. Ihm wird Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Auch in diesen Fällen ergingen die richterlichen Entscheidungen den Angaben zufolge bereits am Abend des Neujahrstags. In der Silvesternacht waren in Berlin nach Polizeiangaben fast 400 Menschen vorläufig festgenommen worden. Im gesamten Stadtgebiet wurden Einsatzkräfte demnach immer wieder etwa mit Pyrotechnik, Schreckschusswaffen und Flaschen angegriffen. 54 Beamte wurden verletzt. Die befürchteten größeren Krawalle wie im Vorjahr blieben aber aus.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: