Deutsche Tageszeitung - Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung

Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung


Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung
Operation wegen Grauen Stars im Ausland ist keine Notfallbehandlung / Foto: © AFP/Archiv

Eine operative Behandlung von Grauem Star im Ausland lässt sich einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) zufolge generell nicht als Notfallbehandlung über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das entschied das Gericht nach Angaben vom Montag in einem von einer Frau gegen ihre Krankenkasse angestrengten Verfahren. Diese hatte sich 2019 während eines Türkei-Aufenthalts in einer Privatklinik wegen altersbedingten Grauen Stars operieren lassen. (Az. L 16 KR 196/23)

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Laut Gericht wollte die Klägerin die Behandlungskosten von 1600 Euro später von ihrer Krankenkasse erstattet haben, was diese ablehnte. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten würden nur Notfallbehandlungen übernommen. Altersbedingter Grauer Star sei ein schleichender Prozess und kein Notfall. Die Richterinnen und Richter stützten nun diese Argumentation und kamen zur selben Einschätzung.

Ohnehin bestehe ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in diesem Fall schon deshalb nicht, weil sich die Frau als Privatpatientin in einer Privatklinik habe operieren lassen, teilte das Gericht mit. Unabhängig davon habe aber auch kein medizinischer Zustand vorgelegen, der während des Urlaubs in der Türkei eine sofortige Behandlung erforderlich gemacht habe.

Der behandelnde Arzt habe einen sogenannten senilen Katarakt diagnostiziert, also eine Alterskrankheit. Eine plötzliche Verschlechterung mit dringender Operationsindikation habe er ausgeschlossen, erklärte das LSG zur Begründung.

(G.Khurtin--DTZ)

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