Deutsche Tageszeitung - Südkorea verabschiedet Gesetz für Verbot von Handel mit Hundefleisch

Südkorea verabschiedet Gesetz für Verbot von Handel mit Hundefleisch


Südkorea verabschiedet Gesetz für Verbot von Handel mit Hundefleisch
Südkorea verabschiedet Gesetz für Verbot von Handel mit Hundefleisch / Foto: © AFP/Archiv

Ende einer umstrittenen Tradition: Das Parlament in Südkorea hat ein Gesetz verabschiedet, das den Handel mit Hundefleisch verbietet. Die Mitglieder der Nationalversammlung sprachen sich am Dienstag einstimmig für die Verordnung aus, die nach einer dreijährigen Schonfrist und einer finalen Bestätigung von Präsident Yoon Suk Yeol in Kraft treten soll.

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Demnach wird das Züchten, Verkaufen und Schlachten von Hunden zur Fleischgewinnung künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Strafe von 30 Millionen Won (umgerechnet 20.000 Euro) geahndet.

Der Verzehr von Hundefleisch hat eine lange Tradition in der südkoreanischen Küche. Schätzungen zufolge wurden zeitweise bis zu einer Million Hunde pro Jahr für den Handel getötet. Nach Regierungsangaben gibt es 1.100 Hundefarmen, welche die Tiere züchten, die landesweit in Restaurants als Delikatesse angeboten werden.

Jedoch ist der Verbrauch in letzter Zeit stark zurückgegangen. Vor allem in der jüngeren und urbanen Bevölkerung ist der Verzehr von Hundefleisch mittlerweile ein Tabu; auch der Druck von Tierschützern auf die Regierung wuchs zunehmend.

Aktivisten begrüßten das neue Gesetz. "Ich bin überglücklich, dass Südkorea nun dieses traurige Kapitel seiner Geschichte schließt und eine hundefreundliche Zukunft einleitet", erklärte die koreanische Geschäftsführerin der Organisation Humane Society International, Jungah Chae.

Laut einer am Montag veröffentlichten Umfrage der Denkfabrik Animal Welfare Awareness, Research and Education (Aware) geben neun von zehn Südkoreanern an, in Zukunft kein Hundefleisch mehr essen zu wollen. Versuche für einen Verbot für den Handel waren jedoch bislang auf den erbitterten Widerstand der Züchter gestoßen. Nach dem nun verabschiedeten Gesetz erhalten sie eine Entschädigung, um sich aus dem Handel zurückziehen zu können.

(O.Zhukova--DTZ)

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