Deutsche Tageszeitung - Ehefrau vor Augen von Kindern erstochen: Urteil für Mann in Sachsen rechtskräftig

Ehefrau vor Augen von Kindern erstochen: Urteil für Mann in Sachsen rechtskräftig


Ehefrau vor Augen von Kindern erstochen: Urteil für Mann in Sachsen rechtskräftig
Ehefrau vor Augen von Kindern erstochen: Urteil für Mann in Sachsen rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein vom Landgericht Zwickau gegen einen Angeklagten verhängtes Urteil wegen der Ermordung seiner Ehefrau vor den Augen der gemeinsamen Kinder ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe die Revision zurückgenommen, teilte das Gericht in der sächsischen Stadt am Dienstag mit.

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Das Landgericht hatte den 36-Jährigen im vergangenen Oktober wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der Angeklagte hatte vor fast einem Jahr seine Frau, die ihn mit den gemeinsamen fünf Kindern verlassen wollte, mit zwölf Messerstichen getötet. Das Gericht sah es als besonders verwerflich an, dass der Mord in Gegenwart der Kinder geschah.

(V.Varonivska--DTZ)

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