Deutsche Tageszeitung - Anklage in Prozess um Beihilfe zu Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe verlesen

Anklage in Prozess um Beihilfe zu Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe verlesen


Anklage in Prozess um Beihilfe zu Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe verlesen
Anklage in Prozess um Beihilfe zu Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe verlesen / Foto: © AFP/Archiv

In einem weiteren Prozess gegen einen mutmaßlichen Mittäter des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist am Mittwoch die Anklage verlesen worden. Die Verteidigung des Angeklagten habe zuvor noch weitere Ausführungen zu den am vergangenen Freitag gestellten Anträgen vorgebracht, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

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Der 24-jährige Angeklagte stammt wie fünf bereits im vergangenen Jahr verurteilte Männer aus dem Berliner Clanmilieu. Sie sind alle miteinander verwandt. Dem Angeklagten wird Beihilfe zu dem Einbruch vorgeworfen, bei dem im November 2019 wertvoller Schmuck gestohlen wurde. Er wurde im Mai 2022 am Rande des Hauptprozesses in Dresden, den er als Besucher verfolgte, festgenommen. Der Haftbefehl wurde später wieder aufgehoben.

Die Täter waren durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume des Dresdner Residenzschlosses gelangt, welches das Grüne Gewölbe beherbergt. Dort zertrümmerten sie eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Das Landgericht Dresden verurteilte im vergangenen Mai fünf Männer zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen. Ein sechster Angeklagter wurde mangels Beweisen freigesprochen.

Ende 2022 beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute, etliche Teile waren allerdings beschädigt. Nach wie vor fehlen zudem Schmuckstücke. Die Rückgabe des Schmucks gehörte im ersten Verfahren zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem damals vier Angeklagte mit der Aussicht auf mildere Strafen zustimmten.

Ursprünglich sollte die Anklage gegen den 24-Jährigen bereits am ersten Verhandlungstag am Freitag verlesen werden. Ein Verteidiger stellte jedoch Anträge, in denen er die Zuständigkeit des Gerichts in Frage stellte und formale Fehler bei der Einladung rügte. Der Prozess wurde für eine Entscheidung darüber bis zum Mittwoch unterbrochen. Für den Prozess sind vorerst Verhandlungstermine bis Juni anberaumt.

(A.Stefanowych--DTZ)

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