Deutsche Tageszeitung - US-Aufsichtsbehörde startet nach Notlandung umfassende Untersuchung bei Boeing

US-Aufsichtsbehörde startet nach Notlandung umfassende Untersuchung bei Boeing


US-Aufsichtsbehörde startet nach Notlandung umfassende Untersuchung bei Boeing
US-Aufsichtsbehörde startet nach Notlandung umfassende Untersuchung bei Boeing / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Notlandung einer Boeing 737 MAX 9 wegen eines verlorenen Teils der Kabinenwand hat die US-Flugaufsichtsbehörde FAA eine umfassende Untersuchung bei dem Konzern eingeleitet. "Dieser Vorfall hätte nie passieren dürfen und darf nicht wieder passieren", erklärte die FAA am Donnerstag. Die Untersuchung bezieht sich den Angaben zufolge auf die Qualitätssicherung bei dem Flugzeugbauer. Es werde geprüft, ob die Konstruktionen bei Boeing den genehmigten Vorlagen entsprächen.

Textgröße ändern:

Boeing-Chef Dave Calhoun hatte zuvor als Reaktion auf die Notlandung "Fehler" seines Unternehmens eingestanden. Er sicherte "vollständige Transparenz" bei der Aufarbeitung des Vorfalls in Kooperation mit den Behörden zu. Die US-Behörden hatten nach dem Vorfall bereits angeordnet, dass rund 170 Maschinen des Typs 737 MAX 9 vorübergehend nicht mehr abheben dürfen.

Bei der 737 MAX 9 der Fluggesellschaft Alaska Airlines war am Freitag vergangener Woche kurz nach dem Start in Portland im nordwestlichen US-Bundesstaat Oregon ein Teil der Kabinenwand herausgeflogen. Daraufhin kehrte das Flugzeug um und machte rund 20 Minuten später in Portland eine Notlandung. Bei dem Vorfall wurde niemand schwer verletzt.

Die FAA hatte nach der Notlandung für rund 170 Maschinen mit der gleichen Konfiguration sofortige Inspektionen angeordnet. Die jetzt von der Flugaufsichtsbehörde angeordnete Untersuchung hat umfassenderen Charakter. Geprüft werde, "ob es Boeing versäumt hat sicherzustellen, dass seine fertigen Projekte den genehmigten Bauweisen entsprechen" und die von der FAA gesetzten "hohen Sicherheitsstandards" erfüllten, erklärte die Behörde.

Parallel zur FAA wird der Vorfall auch von der Verkehrssicherheitsbehörde NTSB untersucht. Diese Untersuchung läuft bereits seit Samstag. Nach Angaben der NTSB hatte sich die Abdeckplatte eines nicht genutzten Notausgangs während des Fluges geöffnet und gelöst. Die Fluggesellschaften mit den größten Flotten der 737 MAX 9, United Airlines und Alaska Airlines, hatten mitgeteilt, dass sie bei Kontrollen nach der Notlandung schlecht angebrachte Bauteile in mehreren Maschinen entdeckt hätten.

Die Boeing 737 MAX hatte Boeing in vergangenen Jahren massive Probleme beschert. Nach zwei Flugzeugabstürzen in Indonesien und Äthiopien mit insgesamt 346 Toten war im März 2019 ein weltweites Flugverbot für die Maschinen dieses Typs verhängt worden, das erst Ende 2020 nach technischen Überarbeitungen aufgehoben wurde.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: