Deutsche Tageszeitung - Reform des Abstammungsrecht soll lesbische Mütter rechtlich gleichstellen

Reform des Abstammungsrecht soll lesbische Mütter rechtlich gleichstellen


Reform des Abstammungsrecht soll lesbische Mütter rechtlich gleichstellen
Reform des Abstammungsrecht soll lesbische Mütter rechtlich gleichstellen / Foto: © AFP/Archiv

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will lesbische Mütter rechtlich gleichstellen. Dies geht aus zwei Eckpunktepapieren seines Ministeriums hervor, über welche die "taz" am Freitag berichtete. Das eine Papier umfasst eine Reform des Abstammungsrechts, also die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Das zweite beschreibt eine Reform des Umgangs-, Sorge- und Adoptionsrechts. Beide Dokumente sollen kommende Woche veröffentlicht werden.

Textgröße ändern:

Das Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine große Familienrechtsreform angekündigt. Sie soll der Vielfalt der heutigen Familienformen Rechnung tragen und unter anderem unverheirateten oder queeren Paaren und Patchworkfamilien zu Gute kommen. Die Inhalte der Eckpunktepapiere entsprechen laut "taz" im Wesentlichen dem, was sich die Regierung vorgenommen hatte.

Einer der Kernpunkte der Abstammungs-Reform ist dem Eckpunktepapier zufolge die Gleichstellung lesbischer Mütter, wie die "taz" weiter berichtete. Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, musste die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses nach der Geburt bislang adoptieren. Durch die Reform soll sie nun künftig automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind demnach einfach anerkennen können.

Als zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist demnach die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen geplant. Hier sollen die Beteiligten vor der Geburt des Kindes vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter das zweite rechtliche Elternteil sein soll. Der bisher geltende Grundsatz, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, soll aber nicht geändert werden.

Die Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sieht laut "taz" zudem vor, Sorgerechtsfragen zu liberalisieren. So sollen künftig neben den rechtlichen Eltern bis zu zwei weitere Menschen sorgerechtliche Befugnisse bekommen können. Weiter vorgesehen sind neue Betreuungsregeln für getrennte Elternpaare und ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: