Deutsche Tageszeitung - Tötung von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker: Lebenslang für Exfreund

Tötung von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker: Lebenslang für Exfreund


Tötung von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker: Lebenslang für Exfreund
Tötung von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker: Lebenslang für Exfreund / Foto: © AFP/Archiv

Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einem früheren Wehrmachtsbunker in Brandenburg ist deren Exfreund wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In einer Neuverhandlung des Falls sah das Landgericht Neuruppin die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Das Urteil fiel bereits am vergangenen Mittwoch.

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Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar 2022 wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er die Frau im Juli 2021 getötet hatte, um die Beziehung auf diese Weise zu beenden.

Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mit dem Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Der BGH hob das Urteil im März 2023 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Neuruppin zurück.

Der BGH bemängelte damals, dass im ersten Prozess viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt worden seien. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die arglose Frau in den abgeschiedenen Bunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt habe, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.

Mit seinem aktuellen Urteil folgte das Landgericht nun den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags für den 31-jährigen Angeklagten gefordert. Sie legte nach Angaben des Gerichtssprechers Revision gegen das Urteil ein.

(L.Møller--DTZ)

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