Deutsche Tageszeitung - AfD gegen Verfassungsschutz: Oberverwaltungsgericht lehnt Befangenheitsantrag ab

AfD gegen Verfassungsschutz: Oberverwaltungsgericht lehnt Befangenheitsantrag ab


AfD gegen Verfassungsschutz: Oberverwaltungsgericht lehnt Befangenheitsantrag ab
AfD gegen Verfassungsschutz: Oberverwaltungsgericht lehnt Befangenheitsantrag ab / Foto: © AFP/Archiv

In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht ist ein gegen den Vorsitzenden Richter eingereichter Befangenheitsantrag abgelehnt worden. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung am Dienstag in Münster damit, dass der Senatsvorsitzende bisher keinen Eindruck einer Voreingenommenheit oder einer mangelnden Neutralität erweckt habe. Dies hatte die AfD anders gesehen.

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Laut Gerichtsangaben monierte die AfD, dass der Richter der drei laufenden Berufungsverfahren voreingenommen sei, weil er abgelehnt habe, die für Ende Februar 2024 angesetzte mündliche Verhandlung zu verschieben. Aus Sicht der AfD sei eine Verschiebung nötig, weil noch Unterlagen mehrerer Landesverfassungsschutzbehörden angefordert werden müssten. Zudem habe die AfD unter anderem wegen der bisherigen Verfahrensführung eine "fehlende Neutralität" des Richters beklagt.

Nach dem Beschluss zum Befangenheitsantrag habe der Richter die Verfahren bislang sachgemäß geführt. Die Verfahrensführung lasse objektiv keinen Schluss auf unsachliche Erwägungen oder Motive des Richters zu, hieß es weiter. Auch die Ablehnung der Terminverschiebung sei "prozessordnungsgemäß" gewesen und würde die AfD nicht benachteiligen. Schließlich sei unter Beachtung aller Umstände keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden zu erkennen, befand das Gericht.

Die AfD klagt vor dem Oberverwaltungsgericht zum einen gegen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus, womit das Bundesamt die gesamte Partei beobachten darf. In weiteren Verfahren geht es um die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative und des sogenannten Flügels, der sich inzwischen formal auflöste, als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.

Die AfD ging gerichtlich gegen die Einstufung als Verdachtsfall vor, scheiterte jedoch im März 2022 vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Ende September entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu einem Eilantrag der Partei ebenfalls, dass diese bis zu einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung weiter als Verdachtsfall geführt werden darf. Der Termin wurde für Ende Februar festgesetzt.

(V.Sørensen--DTZ)

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