Deutsche Tageszeitung - Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm

Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm


Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm
Zwei Jahre und neun Monate Haft für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines Brandanschlags auf eine Synagoge in Ulm hat das Landgericht der baden-württembergischen Stadt einen 47-Jährigen am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richterinnen und Richter sprachen den türkischen Staatsbürger der schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Sie gingen zugleich von einer "antisemitisch motivierten Tat" aus.

Textgröße ändern:

Laut Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Juni 2021 Benzin entlang einer Wand der Synagoge verteilt und dieses entzündet. Das Gebäude geriet jedoch nicht in Brand, ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. An dem Gebäude entstanden Brandflecken, ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro.

Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der nach der Tat zwischenzeitlich in die Türkei ausgereiste Beschuldigte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt und habe sich für das Verbrechen entschuldigt, begründete sie den entsprechenden Antrag.

Der Anschlag auf die Synagoge in Ulm hatte seinerzeit auch international für Empörung und Entsetzen gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte damals, der Anschlag zeige das "heimtückische Gesicht des Antisemitismus, dem wir klar und deutlich entgegentreten".

Der zuvor in Ulm lebende Beschuldigte floh nach dem Anschlag in die Türkei, in seiner Wohnung stießen Ermittler seinerzeit auf keine weiteren Hinweise einer antisemitische Gesinnung. Im Juli vergangenen Jahres reiste der Mann dann über den Flughafen Stuttgart wieder ein und wurde festgenommen. Das Urteil gegen ihn ist nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: