Deutsche Tageszeitung - Landgericht weist Klage gegen Bank wegen Verlustgeschäft mit Wirecard-Aktien ab

Landgericht weist Klage gegen Bank wegen Verlustgeschäft mit Wirecard-Aktien ab


Landgericht weist Klage gegen Bank wegen Verlustgeschäft mit Wirecard-Aktien ab
Landgericht weist Klage gegen Bank wegen Verlustgeschäft mit Wirecard-Aktien ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Kunden gegen seine Bank wegen Verlusten mit Wirecard-Aktien abgewiesen. Der Kläger sei im Rahmen seines Depotvertrags mit der Bank selbst verantwortlich für seine Anlegeentscheidungen gewesen, entschied das Gericht am Dienstag. Das Geldhaus schulde ihm daher keinen Schadenersatz.

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Die Wirecard-Insolvenz ist einer der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik. Die Chefetage des Unternehmens soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben. Der Kläger hatte Ende April 2020 Aktien des Unternehmens im Wert von 117.040 Euro erworben. Ende Juni desselben Jahres wurden die Vorwürfe gegen Wirecard allgemein bekannt und das Unternehmen ging pleite. Seine Aktien verkaufte der Kläger kurz zuvor für etwas mehr 1000 Euro.

Die Bank hatte nach Angaben des Gerichts selbst lange Zeit Geschäftsbeziehungen zu Wirecard unterhalten. Nach intern angesetzten Untersuchungen bereits im Jahr 2019 setzte sie diese aus. Der Kunde warf der Bank vor, dennoch weiterhin Kaufempfehlungen für Wirecard-Aktien ausgesprochen zu haben. Auch habe die Bank ihm die Informationen über das Ende ihrer Geschäftsbeziehungen mit Wirecard vorenthalten. Das Landgericht wies dies ab.

Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal sind noch eine Reihe von Gerichtsverfahren anhängig. Unter anderem geht die Aktionärsvereinigung DSW für mehr als 13.000 Wirecard-Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vor. EY war mehr als ein Jahrzehnt lang Wirtschaftsprüfer von Wirecard gewesen. Eventuell Anspruch auf Schadenersatz haben auch Anleger, die auf Empfehlung eines Anlageberaters Wirecard-Aktien oder -Zertifikate gekauft hatten.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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