Deutsche Tageszeitung - "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung

"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung


"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung
"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" soll in Frankreich in die Verfassung / Foto: © AFP

In Frankreich treibt die Regierung die Verankerung der "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" in der Verfassung weiter voran. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird seit Dienstag im Ausschuss der Nationalversammlung in Paris debattiert und soll am 24. Januar ins Plenum kommen. "Wir werden mit allen Abgeordneten zusammenarbeiten (...), um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den Marmor der Verfassung zu meißeln", sagte die neue Arbeits- und Gesundheitsministerin Catherine Vautrin.

Textgröße ändern:

Sie kündigte an, die Honorare für die medizinische Begleitung eines Schwangerschaftsabbruchs um 25 Prozent zu erhöhen. Präsident Emmanuel Macron hatte die Aufnahme in die Verfassung 2022 angekündigt und damit auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert.

In Frankreich hat der Schritt in erster Linie symbolischen Charakter. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. In dem Gesetzentwurf ist die Rede von der "Freiheit zum", nicht aber vom "Recht auf" einen Schwangerschaftsabbruch, was eine rechtlich schwächere Formulierung ist. Um die Verfassung entsprechend zu ändern, müssen Nationalversammlung und Senat im sogenannten Kongress zusammentreten und den Text mit Drei-Fünftel-Mehrheit verabschieden.

Die frühere Gesundheitsministerin Simone Veil hatte 1975 den Weg zum legalen Schwangerschaftsabbruch in Frankreich freigemacht. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich gut 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: