Deutsche Tageszeitung - Oberstes bayerisches Gericht hebt Volksverhetzungs-Urteil auf

Oberstes bayerisches Gericht hebt Volksverhetzungs-Urteil auf


Oberstes bayerisches Gericht hebt Volksverhetzungs-Urteil auf
Oberstes bayerisches Gericht hebt Volksverhetzungs-Urteil auf / Foto: © AFP/Archiv

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach einem Vergleich der Corona-Impfkampagne mit den von den Nationalsozialisten 1938 verübten Novemberpogromen aufgehoben. Gegen den Freispruch für den ursprünglich vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck und dann vom Landgericht München II zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilten Mann gibt es keine Rechtsmittel mehr, wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte den Vergleich in einem Facebook-Video gezogen. Nach Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind die Äußerungen des Mannes keineswegs zwingend als Vergleich zwischen dem Umgang mit Ungeimpften während der Corona-Pandemie und dem Umgang mit Juden in Deutschland 1938 anzusehen.

Nach dem Gesamtzusammenhang liege mindestens genauso nahe, dass der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und "Sündenböcke" gesucht würden - und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.

Dafür spricht der Entscheidung zufolge, dass der Mann die Judenverfolgung weder verneint noch relativiert habe. Er habe vielmehr darauf verwiesen, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Deutschen Reich genauso wenig schuld gewesen seien wie die Ungeimpften an der Corona-Pandemie.

Die Politik sei den Äußerungen des Mannes zufolge vielmehr im NS-Regime wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle. In dieser Deutung aber seien die Äußerungen des Mannes vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Gericht.

Gleichzeitig habe der Senat klargestellt, dass eine Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung bei den Novemberpogromen den Tatbestand der Volksverhetzung grundsätzlich aber erfülle.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: