Deutsche Tageszeitung - Bundestag stimmt für Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten

Bundestag stimmt für Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten


Bundestag stimmt für Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten
Bundestag stimmt für Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten / Foto: © AFP

Der Bundestag hat die Einrichtung des Postens eines unabhängigen Beauftragten für Polizeiangelegenheiten beschlossen. Das neue Amt soll Anlaufstelle außerhalb der behördlichen Strukturen des Bundes sein, wie aus dem am Donnerstag von den Ampel-Fraktionen und sowie fraktionslosen Abgeordneten verabschiedeten Gesetzentwurf hervorgeht. Sowohl Polizeibeschäftigte als auch Bürger sollen bei der Stelle mögliches Fehlverhalten und strukturelle Missstände innerhalb von Polizeibehörden untersuchen lassen können. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

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Der Polizeibeauftragte tritt dem Beschluss zufolge "ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen" und mögliche disziplinar- oder arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen.

Der Polizei komme "in vielerlei Hinsicht besondere Verantwortung und Vorbildfunktion" zu, heißt es darin weiter. "Rechtswidrige Maßnahmen und strukturelle Fehlentwicklungen" innerhalb der Polizei, wie etwa extremistische Einstellungen von Polizisten, wögen daher besonders schwer.

Der Polizeibeauftragte soll zuständig sein für die dem Bund untergeordneten Polizeibehörden, also die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Die Bundesländer, denen die meisten Polizistinnen und Polizisten in Deutschland untergeordnet sind, haben zum Teil eigene externe Polizeibeschwerdestellen.

Über die Besetzung des Postens wird der Bundestag zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Im Gespräch ist der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre angelegt, dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein.

(B.Izyumov--DTZ)

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