Deutsche Tageszeitung - Sicherungsverwahrung für verurteilten Doppelmörder wird in Frankenthal neu geprüft

Sicherungsverwahrung für verurteilten Doppelmörder wird in Frankenthal neu geprüft


Sicherungsverwahrung für verurteilten Doppelmörder wird in Frankenthal neu geprüft
Sicherungsverwahrung für verurteilten Doppelmörder wird in Frankenthal neu geprüft / Foto: © AFP/Archiv

Etwa sieben Jahre nach der Entführung und der Ermordung zweier Unternehmer verhandelt das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal über die Sicherungsverwahrung für einen der bereits verurteilten Doppelmörder. Am Dienstag begann der Prozess, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann im September 2018 des Mordes und des erpresserischen Menschenraubs schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

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Zusätzlich ordnete es Sicherungsverwahrung an. Die beiden Mittäter, eine Frau und ein Mann, wurden ebenfalls wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass das Trio Ende 2016 und Anfang 2017 zwei Geschäftsleute aus der Region entführt hatte, um Geld zu erpressen, und die Opfer später tötete. Die Frau lockte die Unternehmer demnach in Mannheim in einen Hinterhalt. Die Mittäter hätten sie dann in ihre Gewalt gebracht. Die Opfer seien erdrosselt worden, um die Entführungen zu verdecken.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen die beiden Männer im März 2020 weitgehend, wodurch es größtenteils rechtskräftig wurde. Über den Schuldspruch und die Strafe für die Frau musste das Landgericht danach aber noch einmal verhandeln - es verurteilte sie wieder zu lebenslanger Haft. Diesmal bestätigte der Bundesgerichtshof auch das Urteil gegen sie.

Die Täter und die Täterin sitzen im Gefängnis. Nun muss nach der BGH-Entscheidung nur noch die Sicherungsverwahrung für einen der Angeklagten in Frankenthal überprüft werden. Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, um die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Nach ihrer Haftstrafe kommen sie dann nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder Abteilung. Für den Prozess setzte das Landgericht vorerst fünf Verhandlungstage bis Mitte März an.

(Y.Leyard--DTZ)

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