Deutsche Tageszeitung - Prozess um Missbrauch bei Schlafwandeln: Gericht verurteilt früheren Staatsanwalt

Prozess um Missbrauch bei Schlafwandeln: Gericht verurteilt früheren Staatsanwalt


Prozess um Missbrauch bei Schlafwandeln: Gericht verurteilt früheren Staatsanwalt
Prozess um Missbrauch bei Schlafwandeln: Gericht verurteilt früheren Staatsanwalt / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch durch einen angeblich schlafwandelnden früheren Staatsanwalt hat das Landgericht Lübeck den Beschuldigten unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der 52-Jährige 2019 nachts seinen eigenen Sohn missbraucht hatte. Von Schlafwandeln ging sie nicht aus.

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Der Beschuldigte hatte sich während des vor rund zwei Wochen begonnenen Prozesses in der schleswig-holsteinischen Stadt nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert. Bei den vorangegangenen Ermittlungen hatte er aber ausgesagt, die Tat als Schlafwandler und somit im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben. Die Klärung der Frage nahm deshalb in dem Verfahren viel Raum ein.

Das Gericht überzeugte die Argumentation angeblichen Schlafwandelns am Ende nicht. Laut Sprecher verwies die Kammer unter anderem auf den Tatablauf, der als eine Art mehrstufiges Geschehen mit Interaktion und Reaktion zu verstehen sei. Außerdem habe es aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten keine Schilderungen von vergleichbaren Vorfällen mit Schlafwandeln gegeben.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil wich fundamental von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab, die einen Freispruch gefordert hatten. Lediglich die Nebenklage, die den Sohn des Manns vertrat, sprach sich in dem Strafverfahren für eine Verurteilung aus.

Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht nach Angaben des Sprechers, dass es sich bei dem Geschehen im März 2019 um eine isolierte einmalige Tat gehandelt hatte. Weder davor noch danach habe es weitere Vorfälle gegeben. Strafmildernd wirkte sich demnach auch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren aus, die der Angeklagte nicht zu verantworten habe. Vier Monate der Strafe gelten deshalb schon als verbüßt.

Der Fall hatte eine längere Vorgeschichte. Die Ermittlungen gegen den früher bei der Staatsanwaltschaft Lübeck tätigen Beschuldigten führte die Staatsanwaltschaft Kiel, die allerdings ebenso wie später auch die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft zunächst von einer Anklageerhebung absah. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig ging dann im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens aber von einem hinreichenden Tatverdacht aus, weshalb es doch zum Prozess kam.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich der Beschuldigte 2019 selbst angezeigt, nachdem er von Familienmitgliedern von seiner Tat erfahren haben wollte. Eigenen Angaben zufolge schlafwandelte er zur Tatzeit und hatte keine Erinnerung. Medienberichten zufolge reichte die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des Kinds später die Scheidung ein. Es kam zur Trennung.

(L.Møller--DTZ)

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