Deutsche Tageszeitung - BGH: Urteil nach Messerangriff von Ludwigshafen mit zwei Toten rechtskräftig

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BGH: Urteil nach Messerangriff von Ludwigshafen mit zwei Toten rechtskräftig


BGH: Urteil nach Messerangriff von Ludwigshafen mit zwei Toten rechtskräftig
BGH: Urteil nach Messerangriff von Ludwigshafen mit zwei Toten rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Anderthalb Jahre nach einem Messerangriff im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen mit zwei Toten ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitteilte, fand er keine Rechtsfehler. Das Landgericht Frankenthal hatte den Mann im Mai 2023 freigesprochen, weil er wegen einer psychischen Krankheit schuldunfähig war. Es ordnete die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. (Az. 4 StR 384/23)

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Eine Gerichtssprecherin teilte damals mit, er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 zwei ihm unbekannte Männer erstochen und einen weiteren schwer verletzt hatte.

Die ersten Taten hatten sich demnach auf offener Straße zugetragen. Der Angeklagte begegnete einem zufällig vorbeigehenden 20-Jährigen und stach plötzlich mit einem Küchenmesser auf seinen Kopf und Oberkörper ein.

Ein 35 Jahre alter Arbeitskollege des 20-Jährigen versuchte, den Angeklagten aufzuhalten. Auch auf diesen stach er ein. Der 35-Jährige ergriff die Flucht, brach etwa 30 Meter weiter jedoch zusammen und starb später in einem Krankenhaus. Der Angeklagte stach dann weiter auf das erste Opfer ein und tötete dieses.

Schließlich trennte er dessen rechten Unterarm ab und warf das Körperteil später auf den Balkon seiner früheren Freundin. Danach ging er in einen Drogeriemarkt und stach dort einem Kunden in Hals und Brust. Unmittelbar danach traf die Polizei ein, so dass der Kunde fliehen und später mit einer Notoperation gerettet werden konnte.

Später wurde festgestellt, dass der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie litt. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt in einer Wahnvorstellung lebte. An diesem Gutachten orientierten sich anschließend sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Der Angeklagte legte gegen das Frankenthaler Urteil Revision beim BGH ein, hatte dort aber nun keinen Erfolg.

(W.Novokshonov--DTZ)

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