Deutsche Tageszeitung - Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen

Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen


Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen
Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Tierheim in Hessen darf einer neuen Besitzerin einer vermittelten Katze das Tier nicht eigenmächtig wieder wegnehmen. Die eigenmächtige Wegnahme sei verbotene Eigenmacht, teilte das Landgericht Hanau am Dienstag nach einem Urteil eines Amtsgerichts aus dem Bezirk mit. Noch während des Verfahrens wurde der Frau die Katze wieder zurückgegeben. (Az.: 98 C 98/23)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine Frau, der vom Tierheim ein Kater überlassen worden war. Laut einem Überlassungsvertrag sollte sie aus Sicherheitsgründen an ihrer Balkontür ein Fliegengitter anbringen und den Kater abnehmen lassen. Nach etwa einem Jahr erkundigte sich das Tierheim, ob diese Voraussetzungen in der Zwischenzeit erfüllt worden seien.

Die neue Besitzerin gab an, ein Fliegengitter sei nicht notwendig. Ob das Tier abgenommen habe, wisse sie nicht, weil sie es nie gewogen habe. Nur rund eine halbe Stunde später erschienen zwei Menschen unangemeldet an der Haustür und gaben an, vom Tierheim zu kommen und das Tier wieder mitnehmen zu wollen.

Beide jagten das Tier unter Protest der Klägerin durch die Wohnung. Mit einem Fangnetz wurde es eingefangen und mit den Worten "den kriegen sie nicht wieder" mitgenommen.

Ob die Regeln des Überlassungsvertrags wirksam waren und eventuell nicht eingehalten wurden, sei irrelevant, urteilten die Richter. Das Tierheim hätte seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen, statt sich die Katze einfach wiederzuholen.

Die Kosten des Verfahrens muss das Tierheim tragen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

US-Demokraten fordern Sonderermittler zu Trumps Verbindungen zu Epstein

Acht Tage vor den US-Kongresswahlen haben Vertreter der oppositionellen Demokraten die Ernennung eines Sonderermittlers gefordert, um die Verbindungen von Präsident Donald Trump zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu untersuchen. Der Sonderermittler solle nicht nur den Präsidenten, sondern "alle potenziellen Komplizen und Mitverschwörer Epsteins" unter die Lupe nehmen, schrieben die Vertreter der Demokraten im Justizausschuss des Repräsentantenhauses am Montag in einem 53-seitigen Bericht.

Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika

Der Vatikan hat die geplante Südamerika-Reise von Papst Leo XIV. knapp zwei Wochen nach dessen Lungenkrebsoperation offiziell bestätigt. Der 71-Jährige werde vom 6. bis zum 17. November wie geplant Uruguay, Argentinien und Peru besuchen, erklärte das vatikanische Presseamt am Montag. Die Genesung des katholischen Kirchenoberhaupts schreite weiter voran.

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen

Frankreich als abschreckendes Beispiel: Die geplanten bundesweiten Jugendproteste am kommenden Samstag nähren in Deutschland die Sorge vor einer Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Innenpolitiker von Union und SPD verwiesen am Montag auf die Ausschreitungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Verständnis für die Anliegen junger Menschen zeigten Politikerinnen von Grünen und Linken.

Textgröße ändern: