Deutsche Tageszeitung - Schwiegervater Überdosis Insulin verabreicht - BGH bestätigt Kölner Urteil

Schwiegervater Überdosis Insulin verabreicht - BGH bestätigt Kölner Urteil


Schwiegervater Überdosis Insulin verabreicht - BGH bestätigt Kölner Urteil
Schwiegervater Überdosis Insulin verabreicht - BGH bestätigt Kölner Urteil / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie ihrem Schwiegervater heimlich eine Überdosis Insulin verabreichte, muss eine Frau ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts Köln vom Oktober 2022 überwiegend. Das Landgericht hatte die Frau wegen versuchten Mordes und schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Az. 2 StR 261/23)

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Es sah als erwiesen an, dass sie im Juli 2020 ihrem damals 80 Jahre alten Schwiegervater die Überdosis verabreicht hatte. Der Mann überlebte, war aber danach ein Pflegefall. Das Kölner Gericht sprach ihm auch ein verzinsliches Schmerzensgeld sowie den Ersatz von Verdienstausfall und Pflegekosten zu. Außerdem verpflichtete es die Angeklagte dazu, für künftige materielle und immaterielle Schäden aufzukommen, die Folge der Tat seien.

Das änderte der BGH auf die Revision der Angeklagten hin nun ab. Er korrigierte das Urteil, soweit es die Verzinsung des Schmerzensgelds betraf. Außerdem hob er die Verpflichtung der Frau auf, für künftige immaterielle Schäden aufzukommen.

Den Urteilsgründen lasse sich angesichts der Pflegebedürftigkeit des Schwiegervaters nicht entnehmen, welche weiteren immateriellen Schäden zu erwarten seien, erklärte er. Das bedeute aber nicht, dass solche Ansprüche künftig nicht geltend gemacht werden könnten.

(V.Varonivska--DTZ)

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