Deutsche Tageszeitung - Lauterbach erwartet knappe Zustimmung für Cannabisgesetz im Bundesrat

Lauterbach erwartet knappe Zustimmung für Cannabisgesetz im Bundesrat


Lauterbach erwartet knappe Zustimmung für Cannabisgesetz im Bundesrat
Lauterbach erwartet knappe Zustimmung für Cannabisgesetz im Bundesrat / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht vor der entscheidenden Abstimmung des Bundesrats über sein Cannabisgesetz von einer Zustimmung der Länderkammer aus. "Ich bin zuversichtlich, dass wir das knapp schaffen werden", sagte Lauterbach am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Es sei ein schwieriger Kampf gewesen.

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Lauterbach sagte, die jetzige Cannabispolitik sei gescheitert. Es gebe auch keine brauchbaren Gegenvorschläge zu seinem Gesetzentwurf. Er kündigte an, in einer Protokollerklärung im Bundesrat aber noch Vorschläge von Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) aufzunehmen, die einen besseren Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. "Wir werden das Gesetz dahingehend nochmal ändern." Köpping habe gute Vorschläge gemacht.

Der Bundesgesundheitsminister warnte davor, das Gesetz wie etwa von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gefordert in den Vermittlungsausschuss zu bringen und dafür zu sorgen, dass es dort nicht mehr herauskomme und umgesetzt werden könne. "Das ist die schlechteste Lösung", so Lauterbach. Es müsse eine Entscheidung her.

Zu dieser werde auch die von einigen Bundesländern kritisierte Amnestieregel gehören, die eine Amnestie für wegen Cannabisvergehen aktuell verurteilter Menschen vorsieht. "Die Regel bleibt." Sie könne aber etwas langsamer umgesetzt werden, um Gerichte nicht zu überfordern.

Lauterbach verteidigte auch die in dem Gesetz vorgesehene Menge von maximal 50 Gramm Cannabis, die im Eigenanbau zu Hause erlaubt sind. Es sei Ziel, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Um dies zu erreichen, sei solch eine große Menge notwendig. Streng gehandhabt werde aber weiter der Kinder- und Jugendschutz: "Kiffen bei Kindern und Jugendlichen bleibt verboten, weil es das Gehirn dauerhaft schädigen kann."

(A.Stefanowych--DTZ)

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