Deutsche Tageszeitung - Paragraf 218: CSU-Politikerin Bär stellt Unabhängigkeit der Kommission in Frage

Paragraf 218: CSU-Politikerin Bär stellt Unabhängigkeit der Kommission in Frage


Paragraf 218: CSU-Politikerin Bär stellt Unabhängigkeit der Kommission in Frage
Paragraf 218: CSU-Politikerin Bär stellt Unabhängigkeit der Kommission in Frage / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

In der Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218 stellt Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) die Unabhängigkeit der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission in Frage. "Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von der 'Ampel' bestellt wurde", sagte sie den Funke-Zeitungen vom Mittwoch. Zuvor hatte bereits CDU-Chef Friedrich Merz vor einem "gesellschaftlichen Großkonflikt" gewarnt. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) bekräftigte das Vorhaben, Verfassungsklage einzureichen, sollten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen legalisiert werden.

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Bär sagte, sie sei "fassungslos, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle". Das sei ein "Dammbruch für unser Werteverständnis". Die CSU-Politikerin fügte hinzu: "Ein Recht auf Abtreibung haben die Frauen in Deutschland bereits."

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.

Am Montag hatte der "Spiegel" berichtet, die Expertenkommission empfehle in ihrem Abschlussbericht eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. "Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar", heißt es demnach in dem Bericht. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht Stand.

Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.

Die Ampel-Koalition hatte die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Rechtswissenschaften an. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Frei schrieb am Mittwoch auf X: "Sollte die 'Ampel' Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen legalisieren, werden wir beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen." Er fügte hinzu: "Mit solch einem Vorstoß werden gesellschaftliche Konfliktlinien erneut aufgerissen."

(S.A.Dudajev--DTZ)

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