Deutsche Tageszeitung - Gericht: Auffallend farbige Grabskulptur auf Friedhof nicht gestattet

Gericht: Auffallend farbige Grabskulptur auf Friedhof nicht gestattet


Gericht: Auffallend farbige Grabskulptur auf Friedhof nicht gestattet
Gericht: Auffallend farbige Grabskulptur auf Friedhof nicht gestattet / Foto: © AFP/Archiv

Eine aufsehenerregende Grabskulptur beeinträchtigt die Würde eines Friedhofs und ist deshalb nicht erlaubt. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Stuttgart nach Angaben vom Dienstag. Es verwarf damit eine Klage von Hinterbliebenen eines Toten. Diese hatten eine fast lebensgroße Darstellung des Verstorbenen mit auffallend leuchtenden Farben auf einem Friedhof in Wallhausen errichtet.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben maß die Darstellung des Toten mit Sockel rund 1,55 Meter. Die Skulptur sei dabei in weißer, gelber, oranger und roter Farbe gestaltet gewesen. Eine Genehmigung erhielten die Hinterbliebenen dafür jedoch nicht. Die Gemeinde Wallhausen verweigerte diese im September 2022 und ordnete die Beseitigung des Grabmals an. Dagegen klagten die Hinterbliebenen.

Wie das Gericht nun entschied, haben die Kläger keinen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Kammer führte aus, dass der Zweck eines Friedhofs darin bestehe, ein ungestörtes Totengedenken für alle Trauernden zu ermöglichen. Ein Friedhof sei ein "gemeinsamer Begräbnisplatz für eine Vielzahl von Toten" und nicht die Summe seiner Gräber. Auffallende oder effektheischende Grabmale stünden einer "würdigen Bestattung und einem ungestörten Totengedenken" jedoch entgegen.

Insofern sei die Gemeinde zu Recht davon ausgegangen, dass die auffallende Grabmalgestaltung der Kläger geeignet sei, "den allgemeinen Friedhofszweck des Totengedenkens zu beeinträchtigen". Nach einem Ortstermin stellte das Gericht fest, dass das Grab die Aufmerksamkeit der Friedhofsbesucher derart auf sich ziehe, dass sie sich der Wirkung kaum entziehen könnten. Das Gericht bestätigte zudem die angeordnete Beseitigung des Grabmals. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Psychisch kranker Täter stand unter Drogen

Der Angreifer, der in zwei Pariser Vorstädten aus mutmaßlich rassistischen Motiven einen Menschen getötet und fünf weitere verletzt hat, leidet offenbar an Schizophrenie und stand während der Tat unter Drogeneinfluss. Nachdem der Polizeigewahrsam des 39-jährigen Kevin T. am Samstag aufgehoben worden war, wurde er am Sonntag in die Psychiatrie eingewiesen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In einem Trauermarsch gedachten hunderte Angehörige und Unterstützer des 26-jährigen afrikanischstämmigen Todesopfers.

Migrationskommissar Brunner will Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will die europäische Grenzschutzagentur Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen. "Wir werden am Dienstag einen Gesetzesvorschlag präsentieren, um Frontex breiter und stärker aufzustellen", erklärte Brunner am Sonntag. "Wer kein Recht hat, in der EU zu bleiben, muss sie auch tatsächlich verlassen", fügte er hinzu. Die "europäische Migrationswende" werde "konsequent" fortgesetzt.

Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom

Die ersten Herbststürme sind am Wochenende über Deutschland gezogen und haben für Schäden gesorgt. In Freiburg und Umgebung fiel am Sonntag aufgrund von Unwetterschäden in rund zehntausend Haushalten stundenlang der Strom aus, wie der Versorger Badenova mitteilte. Insbesondere im Westen des Landes meldeten die Feuerwehren Einsätze unter anderem wegen umgestürzter Bäume. Laut Wetterdienst drohten bis Sonntagabend lokale Sturmböen, an der Nordsee und in Höhenlagen Orkan.

60-Jähriger bei antisemitischem Angriff in Berlin verletzt

Ein Unbekannter soll einen Mann in Berlin-Schöneberg nach der Frage nach dessen jüdischer Identität beleidigt und niedergeschlagen haben. Der Staatsschutz ermittelt.

Textgröße ändern: