Deutsche Tageszeitung - Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt

Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt


Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt
Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel eingestellt / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Landgericht Saarbrücken hat den Berufungsprozess um Jagdwilderei gegen den verurteilten Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel am ersten Prozesstag eingestellt. Die zu erwartende Strafe für die Wilderei falle im Vergleich zur mittlerweile rechtskräftigen lebenslangen Haft im Fall der Polizistenmorde nicht ins Gewicht, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

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Die Anklage hatte Andreas S. unter anderem Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung vorgeworfen. Er soll mit seinem Auto auf einen Zeugen zugefahren sein, der ihn bei einer Wilderei auf frischer Tat ertappt haben soll. Nur durch einen Sprung des Manns zur Seite soll eine Kollision verhindert worden sein. Das Amtsgericht Neunkirchen sprach S. im März 2023 in Vorinstanz frei.

Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte S. im November 2022 im Falle der zwei in Rheinland-Pfalz getöteten Polizisten wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

S. hatte am 31. Januar 2022 eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße nahe Kusel erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Seinen mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Das Urteil aus Kaiserslautern ist bereits rechtskräftig.

(V.Sørensen--DTZ)

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