Deutsche Tageszeitung - Mildere Strafe für Angeklagten nach Tötung von 25-Jähriger in Hamm

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Mildere Strafe für Angeklagten nach Tötung von 25-Jähriger in Hamm


Mildere Strafe für Angeklagten nach Tötung von 25-Jähriger in Hamm
Mildere Strafe für Angeklagten nach Tötung von 25-Jähriger in Hamm / Foto: © AFP/Archiv

In einem Verfahren um die Tötung einer 25-Jährigen in einem Park im nordrhein-westfälischen Hamm hat das Landgericht Dortmund in einem zweiten Prozess eine mildere Strafe für den Angeklagten festgelegt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Freitag wurde der Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung in einer Psychiatrie an.

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Der Mann war im Juni 2022 in einem ersten Prozess zunächst wegen Mordes verurteilt worden. Damals verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von 13 Jahren. Es ordnete ebenfalls die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber später weitgehend auf.

Die dortigen Richterinnen und Richter zweifelten dabei nicht daran, dass der heute 30 Jahre alte Mann der Täter ist. Was das Landgericht dazu feststellte, blieb bestehen. Demnach hatte der Angeklagte im September 2021 mit der jungen Frau Sex haben wollen. Als sie seine Annäherungsversuche zurückwies, tötete er sie mit mehreren Messerstichen. In dem zweiten Prozess ging es seit November um die Fragen der Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Einordnung der Tat als Mord oder Totschlag.

(V.Sørensen--DTZ)

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