Deutsche Tageszeitung - Diebstahl von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein: Täter zu Haftstrafe verurteilt

Diebstahl von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein: Täter zu Haftstrafe verurteilt


Diebstahl von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein: Täter zu Haftstrafe verurteilt
Diebstahl von päpstlichem Brustkreuz in Traunstein: Täter zu Haftstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Diebstahl des Brustkreuzes des verstorbenen Papsts Benedikt XVI. aus einer Kirche im bayerischen Traunstein ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Traunstein verhängte gegen den 53-Jährigen am Montag zweieinhalb Jahre Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die sogenannte päpstliche Pastorale wurde bislang nicht wieder gefunden.

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Das Kreuz war Mitte Juni 2023 aus einer in die Wand eingelassenen Vitrine der Stadtkirche Sankt Oswald entwendet worden. Das bayerische Landeskriminalamt berichtete damals, dass Benedikt XVI. das Brustkreuz seiner Heimatpfarrei vermacht habe.

Der Angeklagte gestand den Diebstahl im Prozess. Der Tscheche war seit 1990 immer wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt worden und verbüßte bereits mehrere Haftstrafen. Der Mann wurde im August vergangenen Jahres in Tschechien aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen.

Die Traunsteiner Stadtpfarrkirche war nach eigenen Angaben so etwas wie die geistliche Heimat des Ende 2022 verstorbenen Papsts, der 1927 als Joseph Ratzinger im etwa 50 Kilometer entfernten Marktl am Inn geboren worden war. Dort feierte er demnach 1951 seine Primiz, seine erste heilige Messe als Priester. Aus dieser Verbundenheit heraus vermachte er ihr das Kreuz.

Das Pektorale hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft für viele Gläubige einen sehr hohen ideellen Wert. Das etwa zehn bis 15 Zentimeter große Kreuz besteht demnach aus vergoldetem Silber und ist mit diversen Edelsteinen besetzt. Der materielle Wert lässt sich der Staatsanwaltschaft zufolge nicht genau feststellen, betrage aber mindestens 800 Euro.

Zum Verbleib des Kreuzes sagte der Angeklagte im Prozess nach Angaben der Gerichtssprecherin, dass er über einen Bekannten noch Zugriff auf das Kreuz habe und dieses beschaffen könne.

(Y.Leyard--DTZ)