Deutsche Tageszeitung - Haftstrafe für Frau in Hamburg wegen Tötung von Baby und Angriffs auf Partner

Haftstrafe für Frau in Hamburg wegen Tötung von Baby und Angriffs auf Partner


Haftstrafe für Frau in Hamburg wegen Tötung von Baby und Angriffs auf Partner
Haftstrafe für Frau in Hamburg wegen Tötung von Baby und Angriffs auf Partner / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie ihr Baby mit einem Kissen erstickte und versuchte, ihren schlafenden Lebensgefährten mit einem Messer zu töten, ist eine 33-Jährige in Hamburg zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach sie am Dienstag des Totschlags und des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Frau sei nur eingeschränkt schuldfähig, weil sie unter einer Persönlichkeitsstörung leide und deswegen zum Zeitpunkt der Taten unter Depressionen gelitten habe, erklärte ein Gerichtssprecher.

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Wegen der Belastungen nach der Geburt und bedingt durch die Persönlichkeitsstörung habe sie sich in einer "Überforderungs- und Verzweiflungsspirale" befunden. Die Störung habe sie auch daran gehindert, sich Hilfe zu suchen.

Während des Ermittlungsverfahrens habe die Frau unterschiedliche Angaben gemacht, erklärte der Sprecher weiter. Zunächst habe sie nach einem Suizidversuch gegenüber der Polizei angegeben, ihrem drei Wochen alten Kind ein Kissen ins Gesicht gedrückt und die Nase zugehalten zu haben. Später habe sie diese Schilderung relativiert und von einem Unglücksfall gesprochen. Das Gericht gehe aber davon aus, dass die frühere Schilderung stimme, weil sie zum rechtsmedizinischen Befund passe.

Das Kind war im Mai 2023 getötet worden. Die Frau war danach zunächst in Untersuchungshaft, wurde aber nach mehreren Wochen entlassen, weil bei einer ersten psychiatrischen Einschätzung Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit auftauchten. Zugleich lagen die Voraussetzungen für eine Unterbringung der 33-Jährigen in einer Psychiatrie nicht vor.

Kurz nach ihrer Entlassung versuchte sie dann, ihren Lebensgefährten zu töten. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass sie zwei Stiche auf seinen Hinterkopf ausgeführt hatte. Er wehrte sie ab und wurde am Hinterkopf sowie an Arm und Hand verletzt. Das Gericht ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(P.Tomczyk--DTZ)

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