EU-Menschenrechtsgerichtshof weist Klage aus Belgien gegen Kopftuchverbot ab
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Klage dreier Musliminnen gegen das Kopftuchverbot an belgischen Schulen abgewiesen. Das Konzept der Neutralität im Schulunterricht, das dem Verbot des Tragens sichtbarer religiöser Zeichen zugrunde liegt, bedeute keinen Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung.
Die Richter verwiesen darauf, dass das Verbot nicht nur von Musliminnen getragene Kopftücher, sondern alle sichtbaren Zeichen der Religionszugehörigkeit betreffe. Die Einschränkung könne daher als "verhältnismäßig" angesehen werden, da sie das Ziel habe, die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen, und die öffentliche Ordnung zu wahren, urteilten die Richter.
Die drei Belgierinnen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren hatten geklagt, dass sie in der Sekundarstufe kein Kopftuch tragen durften, mit Ausnahme des Religionsunterrichtes. In der Flämischen Gemeinschaft Belgiens sind sichtbare Zeiten der Religionszugehörigkeit an öffentlichen Schulen seit 2009 verboten.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2015 geurteilt, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit vereinbar sei. In Frankreich wurde das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen in Schulen bereits 2003 verboten. Im vergangenen Jahr wurde in Frankreich auch das Tragen von Abajas verboten, bodenlangen Mänteln, die von manchen Musliminnen getragen werden.
(O.Tatarinov--DTZ)