Deutsche Tageszeitung - Urteil: Rheinland-pfälzischer Anwalt muss Postsendungen an Samstagen hinnehmen

Urteil: Rheinland-pfälzischer Anwalt muss Postsendungen an Samstagen hinnehmen


Urteil: Rheinland-pfälzischer Anwalt muss Postsendungen an Samstagen hinnehmen
Urteil: Rheinland-pfälzischer Anwalt muss Postsendungen an Samstagen hinnehmen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz muss Postsendungen an seine Kanzlei an Samstagen hinnehmen. Die Post durfte eine Vereinbarung, in der Samstage von der Zustellung ursprünglich ausgeschlossen waren, kündigen, wie das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Es kassierte damit eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz. (Az.: 2 S 93/23)

Textgröße ändern:

Der Rechtsanwalt hatte von Problemen bei Postsendungen an Samstagen berichtet, die erst am folgenden Montag aus dem Briefkasten herausgeholt würden. Teilweise ragten die Briefe seinen Angaben zufolge aus dem Briefkasten heraus und könnten gestohlen werden.

Deshalb habe er in einem von der Post bereitgestellten Formular angegeben, keine Zustellung von Briefen und Paketen an Samstagen zu wünschen. Diese Abmachung sollte bis zum Widerruf durch den Anwalt gelten.

Nachdem diese Vereinbarung rund zwei Jahre lang gut ging, kam es wieder zu Samstagszustellungen. Die Post sah sich nicht mehr verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen. Dagegen reichte der Anwalt Klage ein.

Das Amtsgericht Ludwigshafen gab der Klage in erster Instanz statt. Diese Entscheidung kassierte das Landgericht nun. Die Post habe sich zunächst wirksam dazu verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen, entschieden die Richter.

Diese Vereinbarung könne aber auch wirksam von Seiten der Post gekündigt werden. Der Rechtsanwalt müsse sich nun etwas einfallen lassen, um seine an Samstagen zugestellten Briefe und Pakete vor Diebstahl zu schützen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Der Vater wurde von Polizisten erschossen, der Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Fest am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um einem 50-Jährigen und seinen Sohn. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften die Tat als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Anschlag Entsetzen aus.

Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf eine Feier zum Auftakt des jüdischen Lichterfests Chanukka in Sydney nach jüngsten Angaben 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften den Angriff am berühmten Bondi Beach als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Angriff Entsetzen aus. US-Präsident Donald Trump verurteilte ihn als "rein antisemitischen Anschlag".

Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme

Seit der Festnahme von Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi im Iran haben ihre Unterstützer nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu der 53-Jährigen. Mohammadi habe seit Freitag keinen Anruf getätigt, und "nur eine begrenzte Anzahl der Festgenommenen konnte Kontakt zu ihren Familien aufnehmen", erklärte ihre Stiftung am Sonntag. Die Stiftung äußerte sich "tief besorgt um das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Inhaftierten" und forderte ihre "sofortige und bedingungslose Freilassung".

Textgröße ändern: