Deutsche Tageszeitung - Gericht: Hahn darf nicht in Düsseldorfer Wohngebiet gehalten werden

Gericht: Hahn darf nicht in Düsseldorfer Wohngebiet gehalten werden


Gericht: Hahn darf nicht in Düsseldorfer Wohngebiet gehalten werden
Gericht: Hahn darf nicht in Düsseldorfer Wohngebiet gehalten werden / Foto: © AFP/Archiv

Die Stadt Düsseldorf hat die Haltung eines Hahns in einem Wohngebiet zu Recht untersagt. Die Haltung des Tiers namens Bigfoot im Garten samt Stallgebäude widerspricht der Eigenart des konkreten Wohngebiets, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigte. "Ob Bigfoot viel oder wenig kräht", sei nicht entscheidend gewesen, hieß es weiter. Es handelte sich nur um eine baurechtliche Prüfung.

Textgröße ändern:

In dem konkreten Fall hielten die Grundstückseigentümer in ihrem Garten im Stadtteil Vennhausen vier Hennen und ihren Hahn namens Bigfoot. Nach einer Beschwerde von Nachbarn forderte die Stadt Düsseldorf die Eigentümer auf, die Haltung des Hahns einzustellen. Die Haltung der Hennen beanstandete sie nicht.

Mit seinem Eilbeschluss bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Demnach hatte das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt, dass die Haltung des Hahns im Gartenbereich samt Stallgebäude in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück der Eigenart des Wohngebiets widerspreche. Dass es in der Umgebung weitere Hühnerhaltungen mit Hähnen gebe, hätten die Eigentümer zudem "nicht substantiiert" dargelegt.

Weitere Argumente der Eigentümer seien für die rein baurechtliche Prüfung nicht erheblich gewesen, führte das Gericht fort. Die Eigentümer hatten demnach vorgebracht, dass die Haltung des Hahns im Rahmen einer artgerechten und nachhaltigen Hühnerhaltung erfolge: Denn der Hahn sorge in der Gruppe für Ruhe und beschütze diese vor Greifvögeln.

Unerheblich sei auch, dass die Eigentümer nachhaltig leben wollen, indem sie sich mit Eiern aus eigener Haltung versorgen. "Zumal es dazu keines Hahns bedarf", wie das Oberverwaltungsgericht in seiner Mitteilung hinzufügte. Der Beschluss ist unanfechtbar.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Medien: Trump-Gegnerin und New Yorker Generalstaatsanwältin James angeklagt

Die prominente Widersacherin von US-Präsident Donald Trump und New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James ist US-Medien zufolge wegen Hypotheken-Betrugs angeklagt worden. Eine Grand Jury im US-Bundesstaat Virginia, wo vor zwei Wochen bereits der Trump-Gegner und ehemalige FBI-Chef James Comey wegen angeblicher "schwerer Straftaten" angeklagt worden war, habe die Anklage erhoben, berichteten der US-Sender CNN und weitere US-Medien am Donnerstag.

Prozess um Kölner Drogenkrieg gegen sieben Angeklagte: Bis zu elfeinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Köln hat in einem weiteren Prozess um einen sogenannten Drogenkrieg teils langjährige Haftstrafen verhängt. Sechs Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und elfeinhalb Jahren verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein siebter Angeklagter soll wegen Beihilfe zur Geiselnahme für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden

Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)

Tödlicher Streit in Flüchtlingsunterkunft in Hessen - Verdächtiger auf Flucht

Bei einem Streit in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessen ist ein 31-Jähriger tödlich verletzt worden. Ein 28-jähriger Tatverdächtiger sei auf der Flucht, teilte die Polizei Bad Homburg am Donnerstag mit. Demnach wurden die Einsatzkräfte am Mittwochnachmittag zu der Unterkunft in Bad Homburg gerufen. Dort fanden sie den 31-Jährigen mit mehreren Stichverletzungen. Er starb später in einem Krankenhaus.

Textgröße ändern: