Deutsche Tageszeitung - Kiloweise Drogen per Post verschickt: Zwei Festnahmen in Nordrhein-Westfalen

Kiloweise Drogen per Post verschickt: Zwei Festnahmen in Nordrhein-Westfalen


Kiloweise Drogen per Post verschickt: Zwei Festnahmen in Nordrhein-Westfalen
Kiloweise Drogen per Post verschickt: Zwei Festnahmen in Nordrhein-Westfalen / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie sich an einem schwunghaften Handel mit Drogen über das Darknet beteiligt haben sollen, sind in Nordrhein-Westfalen zwei Männer festgenommen worden. Der Zoll habe seit Sommer 2022 mehr als 330 Postsendungen voller Drogen beschlagnahmt, die der Gruppe zuzurechnen seien, teilte das Zollfahndungsamt in Frankfurt am Main am Freitag mit. Insgesamt wurden demnach rund 30 Kilogramm Amphetamine beschlagnahmt.

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Hinzu kamen etwa sechs Kilogramm Ketamin, mehr als 21.000 Ecstasy-Tabletten, 1800 LDS-Trips und rund drei Kilogramm sonstiger Rauschgifte. Die beiden "konspirativ agierenden" Tatverdächtigen aus dem Rheinland, 25 und 32 Jahre alt, sollen vor allem für das Zusammenstellen der Drogen und die Logistik zuständig gewesen sein, damit die Drogen verkauft werden konnten.

Die Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen geführt, die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelt ist. Am Mittwoch fand schließlich eine Razzia in Duisburg und Düsseldorf statt, wie es weiter hieß.

Dabei wurden die Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen vollstreckt und die Männer festgenommen. Außerdem seien vier Wohnungen durchsucht worden. In einer Wohnung sei eine sogenannte Drogenküche ausgehoben worden, in der illegal synthetische Drogen hergestellt worden seien.

"Die Zollfahnderinnen und Zollfahnder stellten auch einen ganzen Betäubungsmittelversand für unerlaubte Rauschmittel fest und sicher", erklärte Carina Orth, die Sprecherin des Frankfurter Zollfahndungsamts.

Den Angaben zufolge wurden in der Wohnung 15 Kilogramm synthetische Betäubungsmittel und 19.000 Euro Bargeld beschlagnahmt, außerdem "umfangreiche elektronische Beweismittel". Die beiden Tatverdächtigen sollten dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen dauerten an.

(P.Tomczyk--DTZ)

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