Deutsche Tageszeitung - Hobby-Fallschirmspringer dürfen Landebahn auf Bundeswehrgelände in Calw nutzen

Hobby-Fallschirmspringer dürfen Landebahn auf Bundeswehrgelände in Calw nutzen


Hobby-Fallschirmspringer dürfen Landebahn auf Bundeswehrgelände in Calw nutzen
Hobby-Fallschirmspringer dürfen Landebahn auf Bundeswehrgelände in Calw nutzen / Foto: © AFP/Archiv

Hobby-Fallschirmspringer dürfen weiter die Start- und Landebahn auf einem Übungsgelände der Bundeswehr im baden-württembergischen Calw nutzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies nach Angaben vom Donnerstag die Klagen von Anwohnern ab, die sich von dem Fluglärm gestört fühlen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte dem Fallschirmklub im März 2022 eine Start- und Landeerlaubnis erteilt.

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Das dürfe es nicht, argumentierten die Anwohner. Auf einer militärischen Behelfslandebahn dürften nicht einfach so Hobbyspringer landen. Sie verursachten Lärm, der an der Freizeitlärmrichtlinie zu messen sei. Das Verwaltungsgericht erklärte aber nun, dass keine Vorschriften verletzt würden.

Der Ausnahmecharakter von Starts und Landungen außerhalb eines zugelassenen Flugplatzes bleibe hier gewahrt. Es sei nämlich eine bestimmte Nutzung festgelegt, außerdem sei die Erlaubnis auf bestimmte Flugzeuge beschränkt und die Zahl von Starts und Landungen begrenzt. Die Erlaubnis sei auch nur zeitlich befristet gültig. Ein Lärmgutachten habe keine Anhaltspunkte für gesundheitsgefährdende Fluglärmimmissionen geliefert, ergänzte das Gericht.

Hier nicht die Freizeitlärmrichtlinie, sondern die für Fluglärm speziellere Landeplatz-Fluglärmrichtlinie als Orientierungsgrundlage heranzuziehen, sei nicht zu beanstanden. Es sei aber auch nicht ersichtlich, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie genannten Richtwerte überschritten würden.

Auch mit Blick auf die zusätzliche Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr sei ausgeschlossen, dass die Lärmbelastung den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreiche. In Calw ist das Kommando Spezialkräfte des Heers stationiert. Gegen das Urteil aus Karlsruhe können die Kläger noch die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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