Deutsche Tageszeitung - Bewegung in Trump-Verfahren wegen Wahlmanipulation: US-Richterin nennt Zeitplan

Bewegung in Trump-Verfahren wegen Wahlmanipulation: US-Richterin nennt Zeitplan


Bewegung in Trump-Verfahren wegen Wahlmanipulation: US-Richterin nennt Zeitplan
Bewegung in Trump-Verfahren wegen Wahlmanipulation: US-Richterin nennt Zeitplan / Foto: © GETTY IMAGES/AFP

In das Strafverfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen mutmaßlicher Verschwörung gegen die Wahl von 2020 kommt Bewegung. Zwar sei sie derzeit nicht dazu in der Lage, einen Termin für einen Prozess festzulegen, erklärte Richterin Tanya Chutkan am Donnerstag (Ortszeit). In einer schriftlichen Anordnung skizzierte sie allerdings einen Zeitplan für die Vorverfahren zu dem Fall in den kommenden zwei Monaten - also noch vor der US-Präsidentschaftswahl.

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Am Donnerstag fand in dem Strafverfahren die erste Anhörung seit Monaten statt. Die Vorsitzende Richterin Chutkan nahm dabei am Bundesgericht in Washington die Argumente von Staatsanwaltschaft und Trump-Anwälten entgegen, die erbittert um den Fahrplan für das weitere Verfahren streiten.

Die Anwälte des republikanischen Präsidentschaftskandidaten setzen alles daran, die weiteren Verfahrenstermine auf einen Zeitpunkt nach der Präsidentschaftswahl am 5. November oder besser noch nach der Vereidigung des neuen Präsidenten am 20. Januar zu legen.

Kern des Verfahrens ist Trumps Verhalten nach seiner Wahlniederlage gegen Joe Biden 2020, nach der der Republikaner auf verschiedene Weise versucht hatte, das Ergebnis zu seinen Gunsten zu kippen und in einen Sieg umzuwandeln. Radikale Anhänger des Rechtspopulisten stürmten am 6. Januar 2021 das Kapitol in Washington.

Trump werden von der Bundesjustiz in Washington deshalb Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Behinderung und Behinderung einer offiziellen Amtshandlung sowie Verschwörung zur Beschneidung von Verfassungsrechten vorgeworfen.

Eigentlich sollte der Prozess am 4. März beginnen, doch zogen Trumps Anwälte bis vor den Obersten Gerichtshof der USA, um die Frage der Präsidenten-Immunität klären zu lassen. In einer wegweisenden Entscheidung gewährte der von konservativen dominierte Supreme Court Präsidenten im Juli eine weitreichende Immunität.

Dies hatte den unmittelbaren Effekt, dass das Verfahren nun erst beginnen kann, wenn die Frage der Immunität in diesem Zusammenhang geklärt ist - was keinesfalls vor dem 5. November zu erwarten ist.

Wie Richterin Chutkan am Donnerstag ausführte, soll nun allerdings Sonderermittler Jack Smith bis zum 26. September einen Schriftsatz darüber einreichen, wie sich das Urteil des Obersten Gerichtshofs auf den Fall gegen den ehemaligen Präsidenten auswirkt.

Trumps Anwälte sollen anschließend bis zum 17. Oktober darauf erwidern können. Anschließend wird der Anklage eine Frist bis zum 29. Oktober eingeräumt, um auf diese Einlassungen abermals zu reagieren.

Chutkan gab zudem einem Gesuch von Trumps Anwälten statt, einen Antrag auf Abweisung des Falles mit der Begründung zu stellen, Sonderermittler Smith sei unrechtmäßig ernannt worden. Trumps Anwälte haben demnach bis zum 24. Oktober für die Einreichung dieses Antrags Zeit. Die Staatsanwaltschaft habe dann bis zum 31. Oktober Zeit, darauf zu antworten, was wiederum Trumps Anwälte eine Frist bis zum 7. November zu einer erneuten Erwiderung einräume.

Die Präsidentschaftswahl findet am 5. November statt, Trump und die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris liefern sich in den Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Sollte Trump das Comeback gelingen, so könnte er als Präsident das Justizministerium anweisen, die Anklage gegen ihn zu beerdigen.

Bei der Anhörung am Donnerstag machte Trump von seinem Recht Gebrauch, dieser fernzubleiben. Er plädiert auf nicht schuldig.

(W.Uljanov--DTZ)

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