Deutsche Tageszeitung - Urteil in Waldshut-Tiengen: Psychiatrie für 19-Jährigen nach Tötung von Familie

Urteil in Waldshut-Tiengen: Psychiatrie für 19-Jährigen nach Tötung von Familie


Urteil in Waldshut-Tiengen: Psychiatrie für 19-Jährigen nach Tötung von Familie
Urteil in Waldshut-Tiengen: Psychiatrie für 19-Jährigen nach Tötung von Familie / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Monate nach der Tötung von drei Menschen in Hohentengen in Baden-Württemberg wird ein 19-Jähriger in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Waldshut-Tiengen stellte in seinem am Freitag verkündeten Urteil fest, dass der junge Mann Ende März seine Eltern und seinen Bruder mit einem Klappmesser erstochen hatte. Zur Tatzeit sei er aber nicht schuldfähig gewesen.

Textgröße ändern:

Der 19-Jährige leide an einer schweren psychischen Krankheit, nämlich einer paranoiden oder einfachen Schizophrenie. Er sei in einem religiös geprägten Wahnsystem gefangen und habe sich vorgestellt, dass seine Familie "das Böse" oder vom Bösen ergriffen sei. Sich selbst habe er in der Rolle des "Guten" gesehen und geglaubt, den Auftrag zu haben, das Böse zu vernichten. Er habe "mit unbedingtem Vernichtungswillen gehandelt".

Der Vorsitzende Richter Martin Hauser sprach nach Gerichtsangaben von einem "ebenso tragischen wie verstörenden Geschehen". Bis heute befinde sich der 19-Jährige in diesem Wahnsystem, teilte das Gericht weiter mit. Er habe sich von seinen Taten nicht distanzieren können. Der junge Mann sei reifeverzögert, weswegen Jugendstrafrecht angewandt wurde.

Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte dreifachen Totschlag begangen habe, außerdem einen versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung. Dabei ging es um seine Schwester, die bei der Tat schwer verletzt worden war. Nach Auffassung des Gerichts war es nur Zufall, dass sie nicht auch starb.

Wegen der Krankheit des 19-Jährigen seien vergleichbare Taten von ihm zu erwarten. Darum sei er für die Allgemeinheit gefährlich und müsse untergebracht werden, erklärte das Gericht.

Bereits die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann für schuldunfähig gehalten und die Unterbringung in einer Klinik angestrebt. Es handelte sich in Waldshut-Tiengen deshalb um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das seit Ende August vor einer Jugendkammer stattfand.

Noch kann das Urteil mit einer Revision angefochten werden, dafür wäre der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt es bei der bereits zuvor vorläufig angeordneten Unterbringung des 19-Jährigen in der Psychiatrie.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Textgröße ändern: