Deutsche Tageszeitung - Niedersachse wegen Mordversuchs in Berlin zu acht Jahren Haft verurteilt

Niedersachse wegen Mordversuchs in Berlin zu acht Jahren Haft verurteilt


Niedersachse wegen Mordversuchs in Berlin zu acht Jahren Haft verurteilt
Niedersachse wegen Mordversuchs in Berlin zu acht Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Unter anderem wegen eines Mordversuchs in Berlin-Friedrichshain ist ein 25-jähriger Niedersachse zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zudem wurde er der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Berliner Landgerichts am Dienstag sagte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten gefordert.

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Laut Anklage hatte der Mann aus dem niedersächsischen Sehnde Ende Februar einem Passanten in Friedrichshain von hinten mit einem Messer in den Nacken gestochen. Anschließend trat er demnach mehrfach gegen den Kopf seines Opfers, das eine Stichwunde und Kopfverletzungen erlitt und nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.

Der 25-Jährige habe versucht herauszufinden, was er bei einer solchen Tat empfinde und ein Exempel statuieren wollen, erklärte die Anklagebehörde. Zwei Tage zuvor hatte er seiner ehemaligen Lebensgefährtin während einer Autofahrt gedroht, deren 16-jährige Schwester oder einen beliebigen anderen Menschen zu töten. Damit wollte er sie laut Anklage dazu bringen, einen Seitensprung zu gestehen.

Nach der Tat in Friedrichshain veröffentlichte der 25-Jährige ein Video auf Instagram, in dem er sich zu dieser bekannte. Anschließend ging er laut Staatsanwaltschaft in das Rathaus in Sehnde und brachte eine Frau mit einem Messer in seine Gewalt, um Aufmerksamkeit für das Video zu bekommen. Die Polizei deeskalierte die Situation, ohne dass jemand verletzt wurde. Der 25-Jährige wurde festgenommen.

Der Angeklagte sei wegen des massiven Konsums von Cannabis und Kokain möglicherweise psychotisch gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Deshalb sei die Kammer von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Manns ausgegangen. Dem Geschädigten aus Berlin sei ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zugesprochen worden.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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