Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften

Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften


Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften / Foto: © AFP/Archiv

Läuft ein Hund an einer Schleppleine, wird zurückgerufen und verursacht einen Unfall, muss der Hundehalter möglicherweise haften. In einem solchen Fall ist eine spezifische Tiergefahr im rechtlichen Sinn nicht ausgeschlossen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Oberlandesgericht Köln muss nun neu über die Klage einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. (Az. VI ZR 381/23)

Textgröße ändern:

Die Versicherung nimmt den inzwischen gestorbenen Hundehalter für gesundheitliche Schäden in Anspruch, die eine andere Hundehalterin bei einem Unfall erlitt. Die Tochter des Beklagten ging im Juni 2020 mit dem Hund an der Schleppleine auf einem Feldweg spazieren und traf dort eine andere Hundehalterin.

Beide Hunde rannten zu einem Mäuseloch in einem Feld, das hoch mit Gras bewachsen war. Die andere Hundehalterin lief hinterher, um die Hunde von dort zu vertreiben. Die Tochter rief den Hund zurück, mit dem sie unterwegs war. Als das Tier zu ihr zurückkam, zog sich die Schleppleine um das Bein der anderen Hundehalterin, die zuvor vermutlich unbemerkt in eine Schlinge getreten war.

Die Frau wurde umgerissen, brach sich das Schienbein und musste ins Krankenhaus. Die Behandlung kostete nach Angaben der Krankenversicherung knapp zwölftausend Euro. Vor Gericht forderte sie die Erstattung dieses Betrags. Sie verlangte zudem, dass der Hundehalter für weitere Schäden aufkommen müsse.

Vor dem Oberlandesgericht hatte die Klage keinen Erfolg. Dieses sah eine Verkettung besonders außergewöhnlicher Umstände. zwar habe sich der Hund zunächst unberechenber verhalten, als er zu dem Mäuseloch gerannt sei. Beim Zurücklaufen habe er aber wie gewünscht nur auf menschliche Steuerung - nämlich den Ruf der Tochter - reagiert. Da der Unfall eine Folge des Zurücklaufens gewesen sei, handle es sich hier nicht um eine spezifische Tiergefahr.

Diese Argumentation überzeugte den BGH nicht. Wenn ein Mensch das Verhalten eines Tiers anstoße und dann aber keine Kontrolle mehr darüber habe, gebe es keinen Grund, eine spezifische Tiergefahr zu verneinen. Die Leitung durch den Menschen schließe eine solche Gefahr nicht zwangsläufig aus, entschied der BGH. Der Fall muss nun in Köln neu verhandelt werden.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Der Vater wurde von Polizisten erschossen, der Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Fest am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um einem 50-Jährigen und seinen Sohn. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften die Tat als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Anschlag Entsetzen aus.

Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf eine Feier zum Auftakt des jüdischen Lichterfests Chanukka in Sydney nach jüngsten Angaben 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften den Angriff am berühmten Bondi Beach als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Angriff Entsetzen aus. US-Präsident Donald Trump verurteilte ihn als "rein antisemitischen Anschlag".

Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme

Seit der Festnahme von Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi im Iran haben ihre Unterstützer nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu der 53-Jährigen. Mohammadi habe seit Freitag keinen Anruf getätigt, und "nur eine begrenzte Anzahl der Festgenommenen konnte Kontakt zu ihren Familien aufnehmen", erklärte ihre Stiftung am Sonntag. Die Stiftung äußerte sich "tief besorgt um das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Inhaftierten" und forderte ihre "sofortige und bedingungslose Freilassung".

Textgröße ändern: