Deutsche Tageszeitung - Urteil: Vom Vermieter an seine Mieter verkaufter Strom ist umsatzsteuerpflichtig

Urteil: Vom Vermieter an seine Mieter verkaufter Strom ist umsatzsteuerpflichtig


Urteil: Vom Vermieter an seine Mieter verkaufter Strom ist umsatzsteuerpflichtig
Urteil: Vom Vermieter an seine Mieter verkaufter Strom ist umsatzsteuerpflichtig / Foto: © AFP

Wenn ein Vermieter Strom erzeugt und diesen an seine Mieter verkauft, wird darauf Umsatzsteuer fällig. Er wird dadurch teurer, der Vermieter kann aber die im Preis einer Photovoltaikanlage enthaltene Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer geltend machen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Damit widersprach er dem Finanzamt, das dies im vorliegenden Fall abgelehnt hatte. (Az. XI R 8/21)

Textgröße ändern:

Der klagende Vermieter vermietet ein Mehrfamilienhaus und ein Doppelhaus, wie üblich umsatzsteuerfrei. Auf beiden Häusern hatte er 2018 eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Den dort erzeugten Strom verkauft er zuzüglich Umsatzsteuer an seine Mieter. Mit ihnen hat er hierfür eine "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag über Stromversorgung" geschlossen.

Die im Preis der Photovoltaikanlage enthaltene Umsatzsteuer machte er in seiner Umsatzsteuererklärung als sogenannte Vorsteuer geltend. Dadurch wollte er sie mit vereinnahmter Umsatzsteuer verrechnen oder sich erstatten lassen. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Es handele sich hier um eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung, so dass er beim Verkauf des Stroms gar keine Umsatzsteuer einnehme.

Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover widersprach dem nun auch der BFH. Der Stromverbrauch durch den Vermieter sei eine "eigenständige Leistung", die der Umsatzsteuer unterliege. So rechne der Vermieter den Strom jeweils einzeln und von Miete und Nebenkosten getrennt ab. Hierfür habe er gesonderte Verträge mit vom Mietvertrag abweichenden Kündigungsmöglichkeiten geschlossen. Die Mieter seien nicht an den Vermieter-Strom gebunden, sondern könnten ihren Anbieter weiterhin frei wählen.

So könnten mit Zustimmung des Vermieters auch Dritte Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern installieren und dann den Strom an die Mieter verkaufen. Für die Umsatzsteuerpflicht spreche auch das Gebot eines fairen Wettbewerbs, weil der Vermieter hier in Konkurrenz zu den üblichen Stromanbietern tritt, die auf ihren Strom Umsatzsteuer aufschlagen müssen.

Der Vermieter habe im vorliegenden Fall richtigerweise für seinen Strom auch Umsatzsteuer verlangt. Entsprechend stehe ihm auch der Vorsteuerabzug für seine hierfür getätigten Investitionen zu, urteilte der BFH.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Der Vater wurde von Polizisten erschossen, der Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Fest am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um einem 50-Jährigen und seinen Sohn. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften die Tat als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Anschlag Entsetzen aus.

Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf eine Feier zum Auftakt des jüdischen Lichterfests Chanukka in Sydney nach jüngsten Angaben 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften den Angriff am berühmten Bondi Beach als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Angriff Entsetzen aus. US-Präsident Donald Trump verurteilte ihn als "rein antisemitischen Anschlag".

Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme

Seit der Festnahme von Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi im Iran haben ihre Unterstützer nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu der 53-Jährigen. Mohammadi habe seit Freitag keinen Anruf getätigt, und "nur eine begrenzte Anzahl der Festgenommenen konnte Kontakt zu ihren Familien aufnehmen", erklärte ihre Stiftung am Sonntag. Die Stiftung äußerte sich "tief besorgt um das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Inhaftierten" und forderte ihre "sofortige und bedingungslose Freilassung".

Textgröße ändern: