Deutsche Tageszeitung - Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger

Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger


Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger / Foto: © AFP/Archiv

Wer als Beschuldigter in einem Verfahren widersprüchliche Angaben macht, kann damit die Rechnung für den Aufwand seines Verteidigers erhöhen. Ein Beschuldigter erhält in einem aktuellen Fall nur gut die Hälfte des gezahlten Honorars zurück, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Demnach kann der Aufwand kann steigen, je mehr ein Beschuldigter die Aufklärung der Vorwürfe erschwert. (Az.: 2 U 86/23)

Textgröße ändern:

Der Kläger hatte einem Dritten am Flughafen Frankfurt knapp 394.000 Euro in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei übergeben. Als der Geldtransport auffiel, beschlagnahmte das Zollfahndungsamt das Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche. Der Kläger gab an, dass ihm das Geld geschenkt worden sei.

Daraufhin beauftragte er eine Rechtsanwaltskanzlei damit, seine Rechte im Bußgeldverfahren wahrzunehmen. Nachdem das Amtsgericht die Beschlagnahme des Gelds angeordnet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Die Kanzlei erhielt von dem Mann 14.500 Euro Honorar.

Knapp 14.000 Euro davon forderte der Kläger vor Gericht zurück. Nach seiner Ansicht war die Vergütungsvereinbarung nichtig. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Kanzlei in erster Instanz zur Rückzahlung von 11.700 Euro. Diese Entscheidung kippte das Oberlandesgericht nun zum Teil.

Die Kanzlei soll 6700 Euro an den Mann zurückzahlen, wie die Richter entschieden. Zwar war die Kanzlei 16,5 Stunden nachweisbar für den Mann tätig, darüber hinausgehende Tätigkeiten kann sie aber nicht abrechnen. Sie hatte knapp 24 Arbeitsstunden berechnet.

Die Vergütungsvereinbarung ist aber wirksam, bei diesem Aspekt blieb der Kläger erfolglos. Denn seine unklaren Ausführungen bei der Eingangsberatung mussten in Einklang mit den Unterlagen gebracht werden. Dies wurde dadurch erschwert, dass der Mann unterschiedliche und teils nicht nachvollziehbare Angaben machte.

Je mehr ein Beschuldigter durch seine Einlassungen und sein Verhalten den Verdacht gegen sich vertieft, desto größer ist laut dem Oberlandesgericht der Aufwand, den seine Anwälte für eine effektive Verteidigung benötigen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Der Vater wurde von Polizisten erschossen, der Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Fest am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um einem 50-Jährigen und seinen Sohn. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften die Tat als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Anschlag Entsetzen aus.

Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf eine Feier zum Auftakt des jüdischen Lichterfests Chanukka in Sydney nach jüngsten Angaben 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften den Angriff am berühmten Bondi Beach als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Angriff Entsetzen aus. US-Präsident Donald Trump verurteilte ihn als "rein antisemitischen Anschlag".

Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme

Seit der Festnahme von Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi im Iran haben ihre Unterstützer nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu der 53-Jährigen. Mohammadi habe seit Freitag keinen Anruf getätigt, und "nur eine begrenzte Anzahl der Festgenommenen konnte Kontakt zu ihren Familien aufnehmen", erklärte ihre Stiftung am Sonntag. Die Stiftung äußerte sich "tief besorgt um das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Inhaftierten" und forderte ihre "sofortige und bedingungslose Freilassung".

Textgröße ändern: