Deutsche Tageszeitung - Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin

Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin


Beschlagnahmte Fahrräder weiterverkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin

Im Prozess um das sogenannte Fahrradgate in Leipzig ist eine Polizistin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der sächsischen Stadt verhängte am Dienstag nach Angaben einer Sprecherin eine Strafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro, also insgesamt 17.100 Euro, gegen die 47-Jährige. Es sah es als erwiesen an, dass sie beschlagnahmte Fahrräder gegen Geld vor allem an andere Polizeibeamte weitergegeben hatte.

Textgröße ändern:

Jeweils 50 Euro habe die inzwischen suspendierte Polizistin dafür genommen. Schuldig gesprochen wurde sie nun der Bestechlichkeit in 71 Fällen, außerdem wegen Untreue sowie 72 Fällen von Verwahrungsbruch im Amt. Die knapp 4000 Euro, welche die Frau mit dem Weiterverkauf der Räder eingenommen habe, werden eingezogen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Es ist ein erster vorläufiger Abschluss in einem langen Verfahren. Die Vorwürfe wurden der Polizei bereits im Juli 2019 und ein Jahr später auch in der Öffentlichkeit bekannt. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde in dem Komplex gegen insgesamt rund 200 Menschen ermittelt, darunter 189 mutmaßliche Erwerber von Rädern.

Darunter waren demnach viele Polizeibeamte sowie Polizeibedienstete und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, aber keine Staatsanwälte. In den meisten Fällen wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Geldauflagen eingestellt. Der Gerichtsprozess gegen die nun verurteilte Polizistin, eine Mitarbeiterin der inzwischen aufgelösten zentralen Ermittlungsstelle für Fahrradkriminalität bei der Polizeidirektion Leipzig, begann erstmals im März.

Da der Verteidiger allerdings sein Mandat niederlegte, begann er im Mai noch einmal neu. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für die Angeklagte. Die Verteidigung plädierte dafür, keine Strafe zu verhängen oder eine niedrigere Geldstrafe. Nach etwa einer Stunde Beratung wurde schließlich das Urteil verkündet.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: