Deutsche Tageszeitung - Anklage wegen Tierquälerei und Betrug: Berliner sollen illegal Welpen verkauft haben

Anklage wegen Tierquälerei und Betrug: Berliner sollen illegal Welpen verkauft haben


Anklage wegen Tierquälerei und Betrug: Berliner sollen illegal Welpen verkauft haben
Anklage wegen Tierquälerei und Betrug: Berliner sollen illegal Welpen verkauft haben / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Verdächtige aus Berlin sollen illegal mit mehr als hundert gequälten Welpen gehandelt haben. Gegen sie wurde deshalb Anklage erhoben, wie die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt am Mittwoch mitteilte. Den drei Männern und zwei Frauen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in 116 Fällen sowie Tierquälerei vorgeworfen. Durch den illegalen Handel sollen sie gut 222.000 Euro erlangt haben.

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Ausgangspunkt der Ermittlungen waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen von Welpenkäufern aus ganz Deutschland. Die gekauften Tiere hatten diverse Krankheiten, teilweise starben sie trotz medizinischer Behandlung. Angeblich seien die zuvor gekauften Tiere aber von Tierärzten gegen diese Krankheiten geimpft gewesen.

Als Kopf der Bande gilt ein 44-Jähriger, der die Tiere aus Polen besorgt haben soll. In Berlin seien die zu früh von ihrem Mütter getrennten Tiere in katastrophalen Zuständen gehalten worden, erklärte die Anklagebehörde. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin soll der Mann die Tiere anschließend unzutreffenderweise als Rassewelpen verkauft haben.

Zu den Angeklagten gehören zudem eine Tierärztin, ein Tierarzt und ein chirurgischer Assistent. Sie sollen Impfausweise ausgestellt haben, ohne dass entsprechende Behandlungen erfolgten. Darüber hinaus sollen sie Medikamente für unerlaubte medizinische Behandlungen zur Verfügung gestellt haben.

Bei einer früheren Durchsuchung wurden neun kranke Welpen in prekären Verhältnissen beschlagnahmt. Sie kamen in die Obhut des Veterinäramts. Die Ermittler fanden außerdem Blanko-Impfzeugnisse und verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Krankheiten bei Welpen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Prozesses muss nun das Landgericht Berlin I entscheiden.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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