Deutsche Tageszeitung - Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter

Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter


Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter
Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter / Foto: © AFP/Archiv

Ein Kläger hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines gegen sein Auto gefallenen E-Sooters. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, zog der Kläger seine Berufungsklage gegen den Haftpflichtversicherer des E-Scooter-Verleihers zurück. Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom März rechtskräftig. Es sei unter anderem nicht klar gewesen, dass der E-Scooter wegen fehlerhaften Abstellens umgefallen war, hieß es dem Urteil nach.

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall parkte der Kläger sein Auto in der Nähe seines Wohnhauses in Köln. Ein Unbekannter stellte auf dem Gehweg unmittelbar neben dem Auto einen geliehenen E-Scooter ab. Als der Kläger zu seinem Auto zurückkehrte, war dieses durch den inzwischen umgefallenen E-Scooter beschädigt. Der Kläger forderte daraufhin von dem Versicherer des Verleihers die Erstattung der Reparaturkosten.

Das Amtsgericht Köln lehnte eine dahingehende Klage ab. Unter anderem sah es keine Anhaltspunkt dafür, dass der Roller unsachgemäß abgestellt worden war. Dies könne nicht allein daraus geschlossen werden, dass der E-Scooter umkippte. Denn "gerade in belebten Städten" kämen "vielfache Gründe" für das Umkippen eines Rollers in Betracht, führte das Gericht aus. So könnte der E-Scooter wetterbedingt umgekippt oder von einem Unbekannten bewusst umgestoßen worden sein.

Das Landgericht wies vor einer etwaigen mündlichen Verhandlung bereits darauf hin, dass es die Rechtssicht des Amtsgerichts teile und die Berufung ablehnen wolle. Dabei führte das Gericht auch aus, dass der Verleiher zwar eine Verkehrssicherungspflicht habe, aber "dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden" könne. Der Kläger zog die Berufung daraufhin zurück. Der Beschluss des Kölner Landgerichts erging bereits Ende Juli.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: